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Fördermaßnahmen

Bayern weitet Förderprogramm aus

Ab sofort können die Landwirte in Bayern für eine Vielzahl kleinerer Investitionen Fördergelder beantragen. „Wir haben die Angebote in unserem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft gezielt erweitert“, sagte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München.
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Einnetzung zählt zu den sichersten Maßnahmen, um Kirschessigfliege abzuhalten. Allerdings sind Netze nicht billig und sie verändern das Mikroklima in der Anlage.
Einnetzung zählt zu den sichersten Maßnahmen, um Kirschessigfliege abzuhalten. Allerdings sind Netze nicht billig und sie verändern das Mikroklima in der Anlage.Werner-Gnann
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Das aus Landesmitteln finanzierte Programm biete damit noch attraktivere Anreize, um kleinere Investitionen zur Vermeidung von Witterungsschäden und zur Verbesserung der Haltungsbedingungen zu ermöglichen.

Neu ist laut Brunner unter anderem, dass jetzt die erstmalige Umstellung kleiner Milchviehbestände von Anbindehaltung auf Laufställe gefördert werden kann. Zuschüsse gibt es auch für Anpassungen an den Klimawandel: etwa für die Anlage von Wasserspeicherbecken oder Insektenschutzeinrichtungen im Obst-, Garten- und Weinbau (Stichwort Kirschessigfliege). „Mit der Ausweitung unseres Programms stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Betriebe“, so Brunner. Wie schon bisher können auch künftig Investitionen in Tierausläufe, für Witterungsschutzeinrichtungen im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau, für die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau, für Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien und für Saatgutaufbereitungsanlagen gefördert werden.

Einnetzung zählt zu den sichersten Maßnahmen, um Kirschessigfliege abzuhalten. Allerdings sind Netze nicht billig und sie verändern das Mikroklima in der Anlage. © Werner-Gnann


Das Sonderprogramm sieht Zuschüsse von 25 Prozent für alle förderfähigen Investitionen zwischen 5.000 und 100.000 Euro vor. Die Umstellung auf Laufstallhaltung kann bis zu einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro bezuschusst werden, bei Saatgutaufbereitungsanlagen und Schutzeinrichtungen liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Der Freistaat stellt für das Programm jährlich bis zu fünf Millionen Euro bereit. Detaillierte Informationen und die Antragsunterlagen gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie unter

www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.

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