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Versammlung Kleinbrenner Nordwürttemberg

Nach Ende des Branntweinmonopols: Vieles ist in Bewegung

Seit Januar greift der neue rechtliche Rahmen für die Abfindungsbrennereien. Neue Regelungen bringen neue Fragen und Unsicherheiten mit sich. Das ist nur natürlich. Die Versammlungstermine der Kleinbrenner-Verbände waren eine gute Gelegenheit sie zu stellen und kompetente Antworten zu erhalten.
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Zivile Sucylaite von der REWE-Gruppe stellte Möglichkeiten vor, wie Kleinbrenner ihre Spirituosen über den regionalen Lebensmitteleinzelhandel vermarkten können.
Zivile Sucylaite von der REWE-Gruppe stellte Möglichkeiten vor, wie Kleinbrenner ihre Spirituosen über den regionalen Lebensmitteleinzelhandel vermarkten können.Springob
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Der Landesverband der Klein- und Obstbrenner Nord-Württemberg e. V. hatte seine Mitglieder Ende Februar zu drei Versammlungsterminen eingeladen. Sie fanden in Möglingen bei Ludwigsburg, in Neidlingen im Landkreis Esslingen und in Kupferzell im Hohenlohekreis statt. Durch die Konzentration auf wenige Regionalversammlungen konnte ein einheitliches Programm mit hochrangigen Referenten gewährleistet werden. Die Kleinbrennerei (Bwagrar) war am 20. Februar vor Ort im Bürgerhaus in Möglingen, das mit ca. 200 Teilnehmern gut besucht war.

Referate zu Vermarktung ...

Gerd Kinzinger begrüßte als Versammlungsleiter die Anwesenden und übergab das Wort an den Vorsitzenden Karl Müller. Auch der hielt sich nicht mit langen Vorreden auf. Er gab nur einen kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr, die Tätigkeitsschwerpunkte des Verbandes, und leitete dann über zu den Referaten. Als erstes sprach Zivile Sucylaite. Sie ist Regionalitäts-Beauftragte für die Region „Südwest“ bei der REWE-Gruppe. Dieses Gebiet umfasst die Bundesländer Baden-Württemberg und das Saarland sowie einige angrenzende Landkreise aus Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern. Rewe ist hier mit ca. 500 Märkten vertreten. Das ist ein potenziell interessanter Absatzweg auch für Kleinbrenner. Einige Brenner aus der Region sind bereits gelistet und die Rewe-Gruppe hat Interesse daran, weitere aufzunehmen. Die Supermarkt-Kette hat dafür ein eigenes regional orientiertes Vermarktungskonzept unter dem Label „Aus deiner Region“ entwickelt. Die Produkte, die dazuzählen, werden in den Läden in einem sogenannten Regionalitätsmöbel aufgestellt, gut sichtbar und getrennt vom „normalen“ Sortiment. Über Außenplakate und Flyer findet im Umkreis auch eine gezielte Bewerbung, die die Produzenten in den Mittelpunkt stellt, statt. Der Händler tut also etwas für die Brenner. Doch was verlangt er im Gegenzug? Die Referentin führte drei Punkte auf: eine Zertifizierung, Produkte mit einem Barcode und eine Produkthaftpflichtversicherung. Zivile Sucylaite versuchte auch die Sorge zu zerstreuen, die Zertifizierung sei mit großem Aufwand verbunden. Sie nannte Kosten von mehreren Hundert Euro für das sogenannte Audit durch einen externen Dienstleister.

... zur aktuellen Rechtssituation

Auch Gerald Erdrich, der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner, machte seinerseits Mut, ein solches Audit zu versuchen: „Es ist immer gut, sich Betriebsabläufe bewusst zu machen, sie zu hinterfragen und auch zu dokumentieren. Das hilft Ihnen auch sonst im Betriebsalltag.“ Schwerpunkt seiner Ausführungen war aber ein anderer: der neue rechtliche Rahmen für die Abfindungsbrennereien. Genauer die Schwierigkeiten, die es gerade bei der Umsetzung gibt und die Anstrengungen, diese gemeinsam mit den beteiligten Behörden aus dem Weg zu schaffen. Noch ist nicht alles spruchreif, aber doch Manches schon so gut wie umgesetzt. Etwa die Aufnahme von Honig und von Malz bzw. Würze in die Rohstoffliste. Auch die neuen Antragsformulare für die Abfindungsbrennerei sollen anscheinend noch einmal überarbeitet und missverständliche Formulierungen verbessert werden. Ab April werden sie wahrscheinlich vorliegen. Andere Punkte sind schwieriger zu regeln. Etwa die Folgen davon, dass aus dem ehemals an den Betrieb geknüpften Brennrecht nun eine personenbezogene Brennerlaubnis geworden ist. Sie erlischt, wenn die Person aus dem Betrieb ausscheidet, etwa bei einer Betriebsübergabe oder auch mit dem Tod des Betriebsleiters. Der Nachfolger kann für sich eine Brennererlaubnis beantragen, für ihn gelten dann aber neue, größere Mindestflächen. Die muss er zumindest zum Zeitpunkt des Antrages vorweisen können, kann sich aber eventuell danach wieder verkleinern. Zu dem Thema führt der Geschäftsführer Gespräche. Es ist also Vieles noch in Bewegung. Aber es bewegt sich anscheinend in eine gute Richtung für die Brenner. Die guten Kontakte zwischen den Verbänden, dem Bundesfinanzministerium und den Zollbehörden zahlen sich hier aus.

...und zur Betriebsnachfolge

Um das Thema Betriebsnachfolge ging es auch Berndt Eckert, Geschäftsführer der LGG Steuerberatungsgesellschaft mbH in Stuttgart. Er stellte Eckpunkte für eine gelungene Unternehmensnachfolge vor. Der Schwerpunkt seines Vortrages lag auf der unentgeltlichen Betriebsübergabe, wie sie bei landwirtschaftlichen Familienbetrieben üblich ist. Berndt Eckert führte aus, wie man dies steuerlich für alle Beteiligten günstig bewerkstelligen kann.
Einige Grußworte von Vertretern der Hauptzollämter Heilbronn und Stuttgart sowie des Obstbauberateres des Landkreises Ludwigsburg, Günter Plonka, folgten. Karl Müller dankte allen Rednern und Referenten und schloss die Versammlung ab.

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