Gemeinsamer Aufbruch in eine neue Ära
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Das Branntweinmonopol gibt es nicht mehr. Das neue Alkoholsteuerrecht gilt seit Beginn des Jahres. Und natürlich müssen sich alle Beteiligten an die neuen Gegebenheiten gewöhnen. Ein Lernprozess für die Abfindungsbrenner, die Zollbehörden. Auch für die Verbände. Doch diese nehmen ihre Funktion als Interessenvertreter der Kleinbrenner und als Mittler zwischen ihnen und den Behörden sehr ernst und auch erfolgreich wahr. Das wurde in Sasbachwalden deutlich.
Austausch mit dem Zoll
Kommunikation ist hier das Schlüsselwort. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten sich die Spitzen die Geschäftsführer des Landes- und des Bundesverbandes mit dem Hauptredner des Abends, Dietmar Jakobs, zum Austausch über die neuen Dienstvorschriften und Zoll-Formulare für die Abfindungsbrenner getroffen. Von Seiten des Verbands nahmen Franz Wild, der als 1. Stellvertretender Vorsitzender des badischen Verbandes den erkrankten Vorsitzenden Ulrich Müller vertrat, Klaus Lindenmann der Geschäftsführer des Landesverbandes und Gerald Erdrich, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Klein- und Obstbrenner e. V. an dem Gespräch teil. Dietmar Jakobs ist für sie ein zentraler Ansprechpartner. Er ist Direktionspräsident der im Jahr 2016 neu geschaffenen Generalzolldirektion und dort für die Verbrauch- und Verkehrsteuern und den Prüfungsdienst, also auch die Alkoholsteuer, zuständig.Die Gesprächsteilnehmer hatten sich darüber ausgetauscht, wo die neuen Regelungen in der Praxis Schwierigkeiten machen und wo es Abstimmungs- und Verbesserungsbedarf gibt. Alle betonten in der Versammlung die Offenheit und die Gesprächsbereitschaft der jeweils anderen Seite. Franz Wild, der durch die Versammlung führte, ließ aber erst einmal zwei andere Redner ein kurzes Grußwort sprechen. Werner Albrecht, im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für Spirituosen zuständig, gab einen Einblick in die Verhandlungen um die neue EU-Spirituosenverordnung. Danach sprach Bruno Krieglstein vom baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Maßnahmen mit denen das Bundesland die Kleinbrenner unterstützt: hinsichtlich erforderlicher Kontrollen der geschützten Herkunftsbezeichnungen, hinsichtlich der Fördermaßnahmen für die Modernisierung von Brennereien und auch mit Schaffung des Kompetenzteams Brennerei an der Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO) Weinsberg.
Die neue Situation aus Sicht des Zolls
Dann ergriff Dietmar Jakobs das Wort und stellte die neue rechtliche Situation aus Sicht der Zollbehörden dar. Sein Blick auf die derzeitige Situation war zunächst einmal nicht problemorientiert. Nicht, weil er die derzeitigen Schwierigkeiten nicht sehen würde, sondern weil er zuversichtlich ist, dass man sie gemeinsam lösen kann. Er appellierte an die anwesenden Brenner „lieber einmal zuviel als einmal zu wenig“ mit ihren zuständigen Zollbeamten zu sprechen. „Lassen Sie uns im Gespräch bleiben“, forderte er die Anwesenden auf. Ausführlich stellte der Direktionspräsident die neue rechtliche Situation dar, die für die Brenner durchaus auch Vereinfachungen und Verbesserungen gebracht hat. Anders als die früheren sogenannten Brennrechte, erlöschen die Erlaubnisse zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei nicht automatisch nach zehn Jahren „Nichtgebrauch“. Zwar sind die Zollbehörden aufgefordert, nach fünf Jahren ohne Abfindungsanmeldungen die Brennereien anzuschreiben, ob sie noch die Brennerlaubnis nutzen wollen. Aber auch nach zehn Jahren Inaktivität werden sie noch vor der Streichung dem Widerruf der Erlaubnis durch ein Anschreiben „vorgewarnt“ und können darlegen, ob sie diese gegebenenfalls doch noch benötigen. Jakobs machte aber auch darauf aufmerksam, dass der früher unproblematische Wechsel im Besitz einer Brennerei heute einige Tücken enthält. So müssen etwa die Erben den Tod eines Betriebsinhabers sofort dem Zoll melden. Dafür gelten im Anschluss komfortable Fristen, um eine dann für sie geltende Erlaubnis einzuholen: drei Monate, die auf Antrag um weitere drei Monate verlängert werden können. Wenn alle Vorgaben beachtet werden, kann dafür auf die alte Erlaubnis gebrannt werden, bis die neue Erlaubnis erteilt wird.
Jakobs stellte auch klar, wie die Vorgabe, die Brennerei müsse „jederzeit“ für Zollbeamten zugänglich sei, konkret zu verstehen sei. Nicht 24 Stunden, nicht jederzeit unverschlossen, sondern „während des Brennbetriebes“ und außerhalb von ihm „innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes nach Aufforderung“. Diese Klarstellung durch den zuständigen Direktionspräsidenten ist für Brenner wie für die kontrollierenden Zollbehörden wichtig. So einfach lassen sich Missverständnisse, die für Fragen und Unruhe gesorgt haben, ausräumen. Dietmar Jakobs setzt damit selbst die von ihm geforderte offene und ergebnisorientierte Kommunikation um.Vereinfacht wird das Vorgehen für die Abfindungsbrenner auch dadurch, dass keine grundsätzliche Verpflichtung mehr besteht, ein Brennbuch zu führen. Sollte allerdings ein Brenner für mehr als 15 Stoffbesitzer brennen, besteht wieder eine Dokumentationspflicht. Ebenso, wenn der Zoll berechtigte Zweifel an der steuerlichen Zuverlässigkeit eines Brenners hat oder, wenn eine Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei neu erteilt wird und der Abfindungsbrenner bisher noch nicht gegenüber dem Hauptzollamt aufgetreten ist.Das sind klare, nachvollziehbare Regeln. Dass bei ihrer Umsetzung trotzdem Fragen auftauchen können, ist so wenige Monate nach Geltung des neuen Rechts nicht verwunderlich. Doch die beteiligten Akteure sind im Gespräch und an einvernehmlichen Lösungen interessiert. So der Tenor von Dietmar Jakobs, dem auch Franz Wild und Gerald Erdrich zustimmten.
Die Wirtschaftlichkeit ist entscheidend
Danach sprach Harald Brugger, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Obstverschlussbrenner e. V., des Verbandes also, dessen Mitglieder sich in der Mehrheit bereiterklärt hatten, nach Fall des Monopols die Vor- und Nachläufe der Abfindungsbrenner gemeinsam mit den Mittelläufen aufzukaufen. Und dies zu identischen Preisen. Eine Maßnahme, die die Verschlussbrennern ergriffen haben, damit die Abfindungsbrenner eine saubere Abtrennung des Herzstückes durchführen. Eine Maßnahme, die auch helfen soll, dass der Handel zwischen Abfindungs- und Verschlussbrennern erhalten bleibt. Doch einen entscheidenden Knackpunkt gibt es: Franz Wild und auch einige der anwesenden Brenner verwiesen darauf: Der Preis muss stimmen. Er sollte so hoch liegen, dass sich die Arbeit für die Kleinbrenner rechnet.
Die Wirtschaftlichkeit, das machte Gerald Erdrich abschließend noch einmal klar, ist der Punkt an dem sich die Zukunft der Abfindungsbrennereien entscheiden wird – egal, ob die Destillate über den Handel an die Verschlussbrenner oder direkt an die Endkunden vermarktet werden.
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