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Vorschlag für Selbstverpflichtung

Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration für alkoholische Getränke

Bislang sind alkoholische Getränke von der Pflicht zu einer Kennzeichnung von Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration ausgenommen. Das soll nach Willen der Europäischen Kommission anders werden. Sie hatte in ihrem Bericht vom 13. März 2017 die europäische Alkoholwirtschaft aufgefordert, binnen eines Jahres Vorschläge für eine verpflichtende Selbstregulierung zu unterbreiten.
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Springob
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Der Bericht basiert auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Der darin formulierten Aufforderung ist die Alkoholwirtschaft fristgerecht nachgekommen. Am 12. März 2018 haben sieben europäische Alkoholverbände, darunter spiritsEUROPE, der Kommission Vorschläge für eine verpflichtende Selbstregulierung unterbreitet. Darin sind eine gemeinsame Rahmenverpflichtung für alle alkoholischen Getränke und getrennte Anhänge für Wein, Fruchtwein, Bier und Spirituosen enthalten. Grundgedanke der Verpflichtung ist, dass die Anbieter der alkoholischen Getränke die Informationen über die Kennzeichnung entweder auf dem Etikett, also On-label, oder online außerhalb des Etiketts, also Off-label, zur Verfügung stellen. Im diesem Fall müssen die Informationen leicht zugänglich sein, indem zum Beispiel. auf dem Etikett ein QR-Code angebracht wird und der Verbraucher im Super­markt mithilfe seines Smartphones im Geschäft die erbetenen Informationen erhält. Bezüglich der Nährwertdeklaration hat sich spiritsEUROPE verpflichtet, in jedem Falle die Brennwert-/Kalorienangabe anzugeben. Dabei soll der Brennwert auf die Serviereinheit (zum Beispiel je 2 cl) und auf 100 ml bezogen sein. Bei einer Off-Label-Angabe sollen die vollständige Nährwertdeklaration, das Zutatenverzeichnis und die Definition der Produktkategorie gemäß EU-Spirituosenrecht zur Verfügung gestellt werden. Beim Zutatenverzeichnis soll als erste Zutat jeweils die Produktkategorie genannt werden, bei einem Rum also die Zutaten Rum, Wasser, ggf. Zucker und Farbstoff.

spiritsEUROPE hat sich verpflichtet, die Selbstregulierung schrittweise bis März 2022 umzusetzen. Einen ersten Fortschrittsbericht soll es im Oktober 2019 geben. Abzuwarten bleibt, ob die Kommission die Vorschläge für ausreichend hält oder gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Der europäische Verbraucherschutzverband BEUC kritisiert, dass die Informationen nur Off-label zur Verfügung gestellt werden sollen.

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