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Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Dauerhafte 70-Tage-Regelung für Erntehelfer

Gute Nachricht für unsere Winzer, Obst- und Gemüsebauern: Die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird dauerhaft eingeführt. Damit gelten Erntehelfer und andere Saisonarbeitskräfte weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt.
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Auch Erntehelfer müssen weiterhin keine Sozialabgaben bezahlen
Auch Erntehelfer müssen weiterhin keine Sozialabgaben bezahlenBüchele/KOB
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Im Rahmen des Rentenpakets wurde auch die sogenannte 70-Tage-Regelung verhandelt. Zu dem hierzu erfolgten Beschluss sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Ich freue mich, dass ich mit meinem Kollegen Heil in dieser für die Landwirtschaft so wichtigen Frage der kurzfristigen Beschäftigung für Saisonarbeitskräfte eine Einigung erzielen konnte. Der Einsatz hat sich gelohnt. Die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird nun unbefristet verlängert. Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die Regelung der Ausweitung von 50 auf 70 Tage bisher von vielen Betrieben, insbesondere im Obst- und Gemüseanbau, in Anspruch genommen wurde. Sie ermöglicht gerade für die Sonderkulturbetriebe eine größere Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte. Landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeitgeber können dadurch besser auf gut eingearbeitete Saisonarbeitskräfte in ihren Betrieben zurückgreifen und Arbeitsspitzen besser abdecken. Daher habe ich mich immer für eine dauerhafte Einführung der 70-Tage-Regelung im Wege einer gesetzlichen Änderung eingesetzt. Die nun gefundene Lösung wird den Interessen der Landwirte und Gärtner gerecht. So haben Betriebe bessere Chancen, qualifizierte Saisonarbeitskräfte für die ganze Erntesaison zu gewinnen. Und für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibt es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen. Dies ist ein wichtiges Zeichen, damit Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt.“
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