Neue Rohstoffe genehmigt
- Veröffentlicht am
Zwei neue Rohstoffe sind aufgenommen worden:
- Honig (mit Ursprung in der EU im Sinne des Anhangs 1 der Honigverordnung) ist neu in die Rohstoffliste mit einem Ausbeutesatz von 9,3 Litern Alkohol/hl Maische aufgenommen worden. Der Rohstoff befindet sich in Zeile 121, mit dem zusätzlichen Hinweis "Die Mischung mit Wasser ist zulässig."
- Außerdem ein Gemisch von Trester mit Traubenweinhefe 80/20, das heißt eine Mischung aus mindestens 80 % Trester, der höchstzulässig ausgepresst wurde , mit maximal 20 % Traubenweinhefe (Trub). Diese Mischung darf erst in der Brennblase erfolgen. Das Gemisch findet sich in Zeile 105 mit einem Ausbeutesatz von 2,8 Litern Alkohol/hl Maische.
Bei Trester wurde eine neue Formulierung gewählt, nämlich "höchstzulässig ausgepresst" anstelle "vollständig ausgepresst". Diese neue Formulierung hängt damit zusammen, dass das EU- und nationale Weinrecht noch einen Mindestgehalt an natürlichem Alkohol vorschreibt, so dass Trester weinrechtlich nicht vollständig ausgepresst werden darf.
Mit der Neuaufnahme der Trester/Weinhefemischung 80/20 ist zumindest das zum Beispiel auf der Mitgliederversammlung der Pfälzer Kleinbrenner angesprochene Problem der Trester-Mischungen teilweise gelöst. Die Mischungen von Trester mit Wein fehlen allerdings noch.
Die neue Rohstoffliste mit den amtlichen Ausbeutesätzen finden Sie unten als PDF-Anhang. Die Änderungen sind gelb markiert.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.