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Abfindungsbrennerei

Neue Rohstoffe genehmigt

Seit dem 1. Oktober 2018 gilt eine neue Rohstoffliste. Mit den nun erfolgten Ergänzungen um neue Rohstoffe tragen die Bemühungen der Kleinbrenner-Verbände um eine Anpassung der Rohstoffliste anscheinend Früchte.
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Zwei neue Rohstoffe sind aufgenommen worden:

  • Honig (mit Ursprung in der EU im Sinne des Anhangs 1 der Honigverordnung) ist neu in die Rohstoffliste mit einem Ausbeutesatz von 9,3 Litern Alkohol/hl Maische aufgenommen worden. Der Rohstoff befindet sich in Zeile 121, mit dem zusätzlichen Hinweis "Die Mischung mit Wasser ist zulässig."
  • Außerdem ein Gemisch von Trester mit Traubenweinhefe 80/20, das heißt eine Mischung aus mindestens 80 % Trester, der höchstzulässig ausgepresst wurde , mit maximal 20 % Traubenweinhefe (Trub). Diese Mischung darf erst in der Brennblase erfolgen. Das Gemisch findet sich in Zeile 105 mit einem Ausbeutesatz von 2,8 Litern Alkohol/hl Maische.

Bei Trester wurde eine neue Formulierung gewählt, nämlich "höchstzulässig ausgepresst" anstelle "vollständig ausgepresst". Diese neue Formulierung hängt damit zusammen, dass das EU- und nationale Weinrecht noch einen Mindestgehalt an natürlichem Alkohol vorschreibt, so dass Trester weinrechtlich nicht vollständig ausgepresst werden darf.

Mit der Neuaufnahme der Trester/Weinhefemischung 80/20 ist zumindest das zum Beispiel auf der Mitgliederversammlung der Pfälzer Kleinbrenner angesprochene Problem der Trester-Mischungen teilweise gelöst. Die Mischungen von Trester mit Wein fehlen allerdings noch.

Die neue Rohstoffliste mit den amtlichen Ausbeutesätzen finden Sie unten als PDF-Anhang. Die Änderungen sind gelb markiert.

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