Schotten gegen Schwaben II
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Die Richter aus Hamburg kamen nun vermutlich zum Ergebnis, dass zwar weder eine Verletzung nach Art. 16 Buchst. a) (mittelbare oder unmittelbare Verwendung) noch eine Verletzung nach Art. 16 Buchst b) (Anspielung) gegeben ist. Das Gericht entschied wohl, dass es sich bei „Glen Buchenbach“ um eine "falsche oder irreführende Angabe“ nach Art. 16 Buchst c) der Verordnung handle, da der europäische Verbraucher nach der Auffassung des Gerichts durch das Wort „glen“ veranlasst werde, Assoziationen zu Schottland und damit zu schottischem Whisky anzustellen. Die SWA könne der Waldhornbrennerei daher die Verwendung des Wortes „Glen“ untersagen. „Vermutlich“ und „wohl“ deshalb, weil die Urteilsbegründung erst Anfang nächster Woche vorliegen wird. Das Gericht bestätigte darin seine vorläufige Einschätzung aus der mündlichen Verhandlung vom 13. Dezember 2018. Die Waldhornbrennerei hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung in Berufung geht.
Die Position der Waldhornbrennerei
Rechtsanwalt Dr. Sven Mühlberger, der die Waldhornbrennerei vertritt:
„Wir sind natürlich enttäuscht, dass es uns nicht gelungen ist, das Landgericht zu einer anderen Entscheidung zu bewegen. Zumal die Faktenlage aus unserer Sicht klar für die Waldhornbrennerei spricht.“
„Die SWA hat zudem zwischenzeitlich ein Umfragegutachten des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Verbraucherauffassung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden, Polen, Niederlanden und Italien in Auftrag gegeben. Aus diesem geht klar hervor, dass gerade einmal ein Prozent der befragten Teilnehmer einen unmittelbaren Bezug zwischen ,Glen‘ und Scotch Whisky herstellen konnten!“
„Die Akte ist mittlerweile zehn Leitzordner dick und umfasst fast 5 000 Seiten. Ob noch viele weitere dazukommen, ist noch offen. Wir werden die Entscheidungsgründe des Urteils abwarten und anschließend in Ruhe besprechen, wie es weiter geht.“
„,Glen‘ ist kein originär schottisches, sondern ein englisches Wort, das aus dem Irischen stammt und weltweit benutzt wird. Das hat uns das renommierte Trinity College in Dublin bestätigt. Es stellt sich schon die Frage, wie ein englisches Wort irischen Ursprungs, welches für Whisky in der EU keinerlei Bedeutung hat, geeignet sein soll, den Europäischen Verbraucher bzgl. ,Scotch Whisky‘ in die Irre zu führen.“
„Mit der gleichen Argumentation könnte die Scotch Whisky Association nahezu jeden Schottisch anmutenden Begriff wie ,Mac‘, ,Maria Stuart‘ oder ,Macbeth‘ für sich beanspruchen, da diese Begriffe ggf. unzutreffende Assoziationen zu Schottland und damit zu Scotch Whisky hervorrufen können. Dies kann vom Europäischen Verordnungsgeber, der in erster Linie den Begriff ,Scotch Whisky‘ schützen wollte, keinesfalls gewollt sein.“
„Eine Irreführung setzt voraus, dass der Verbraucher daran gewöhnt ist, aus der Bezeichnung ,glen‘ Rückschlüsse auf ,Scotch Whisky‘ zu ziehen. Das Wort ,glen‘ spielt in der EU für Whisky jedoch überhaupt keine Rolle. Wir konnten darlegen, dass lediglich drei Prozent der in Deutschland verkauften Whiskys ,Scotch Whiskys‘ sind, die das Wort ,glen‘ beinhalten. In Großbritannien, der Heimat des ,Scotch‘ sind es mit 3,7 Prozent nur unwesentlich mehr. In Frankreich, einem der europäischen Hauptabsatzländer für Whisky sind es sogar nicht einmal zwei Prozent.“
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