Obergrenzen definiert: Zuckerung von Destillaten
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Hier die Auflistung der Zuckerungshöchstmengen in aufsteigender Reihenfolge. Es steht natürlich jedem Produzenten frei, weniger Zucker zu verwenden.
Produkt | Maximale Zuckerung pro Liter |
Whisky | 0 g |
Wodka | 8 g |
Getreidespirituose | 10 g |
Geiste | 10 g |
Brand aus Apfelwein, Brand aus Birnenwein | 15 g |
Obstbrand | 18 g |
Obstbrand gewonnen durch Mazeration und Destillation | 18 g |
Bierbrand | 20 g |
Branntwein | 20 g |
Tresterbrand | 20 g |
Korinthenbrand oder Raisin Brandy | 20 g |
Hefebrand | 20 g |
Rum | 20 g |
Topinambur | 20 g |
Honigbrand 20 g | 20 g (ausschließlich mit Honig zu süßen) |
Brandy Weinbrand | 35 g |
Wichtig zu wissen: Die neuen EU-einheitlichen Zuckerungshöchstgrenzen zur Geschmacksabrundung gelten erst ab Mitte 2021. In Deutschland gelten die derzeit in der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung festgelegten Zuckerungshöchstgrenzen zunächst fort (das heißt Obstbrand mit einem Gattungsbegriff maximal 10 g je Liter Fertigware). Für jeden Obstbrand mit einer geografischen Angabe (wie zum Beispiel Schwarzwälder Kirschwasser) oder sonstigen geografischen Bezugnahme (wie zum Beispiel Hohenloher Birnenbrand) gilt weiterhin ein Zuckerungsverbot. Sollte der deutsche Gesetzgeber nichts ändern, gelten die nationalen Regelungen fort.
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