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EU-Spirituosenverordnung

Vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten gebilligt

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat am 9. April 2019 die EU-Spirituosen-Grundverordnung in der vom Europäischen Parlament mehrheitlich beschlossenen Fassung ohne Aussprache mit großer Mehrheit gebilligt.
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Griechenland stimmte dagegen, Ungarn enthielt sich der Stimme. Die deutsche Delegation, unterstützt durch Dänemark und Finnland, hat eine Protokollerklärung zu den Blausäure- und Ethylcarbamat-Höchstgehalten in Steinobstbränden abgegeben. Diese drei Delegationen erwarten, dass die EU-Kommission die Höchstgehalte in Abstimmung mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zeitnah überprüft, um gegebenenfalls die zulässigen Höchstgehalte abzusenken.

Hier der Link auf die novellierte Spirituosen-Grundverordnung:

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-75-2018-INIT/de/pdf

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