Antrag muss bis zum 1. März gestellt werden
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BWagrar: Der Berufsstand hat seit vielen Jahren eine finanzielle Unterstützung für eine Frostschutzversicherung gefordert. Jetzt hat das Land ein Pilotprojekt zur Risikovorsorge aufgelegt. Zufrieden mit dem Erreichten?
Müller: Über das Angebot des Landes Baden-Württemberg, sich an einer Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau mit einem Zuschuss von 50 Prozent zu beteiligen, sind wir sehr froh. Mit diesem Schritt werden bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu anderen EU-Ländern, in denen es diese Unterstützung schon seit einigen Jahren gibt, beseitigt – mit Ausnahme von Hagelschäden. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass sich auch der Bund an einer solchen Risikovorsorge beteiligt.
BWagrar: Bislang handelt es sich um ein Pilotprojekt. Was bedeutet das für die Praxis?
Müller: Die Obstbauern haben jetzt die Möglichkeit, ihre Ernten in diesem und im nächsten Jahr zu versichern. Im Gegenzug – und das hat das Land sehr deutlich gemacht – wird es bei einem Frostschaden keine Ad-hoc-Hilfe mehr geben, auch dann nicht, wenn die Existenz eines Betriebes auf dem Spiel steht. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Gefahr aufgrund der früher beginnenden Vegetation steigt, durch einen späten Frost Teile oder die ganze Ernte zu verlieren. Das Pilotprojekt ist im Landeshaushalt mit einem eigenen Etat in Höhe von jeweils fünf Millionen Euro ausgestattet. Wir hoffen sehr, dass sich diese Beihilfe in den darauf folgenden Jahren verstetigt. Schließlich kann das Land dadurch auch viel Geld sparen, da Ad-hoc-Hilfen dann entfallen.
BWagrar: Wie läuft das Antragsverfahren ab? Was ist zu beachten?
Müller: Im Gegensatz zur früher gewährten Hagelbeihilfe muss bei der Ertragsversicherung gegen Starkfrost, Sturm und Starkregen zuerst der Zuschuss zur Versicherungsprämie beantragt werden. Ansprechpartner dafür ist das zuständige Landwirtschaftsamt. Erst dann kann ein Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, das zuvor mit dem Ministerium für Ländlichen Raum eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffen hat. Meines Wissens sind das bislang drei Versicherungsunternehmen: die Vereinigte Hagel, die Münchener & Magdeburger Agrar AG und die Bayerische Versicherungskammer. Wer in der Vergangenheit bereits eine Frostschutzversicherung abgeschlossen hat, muss einen neuen Vertrag abschließen, denn Altverträge sind nicht zuschussfähig. Allerdings drängt die Zeit, denn der Zuschuss muss bis 1. März beantragt werden, auch wenn er wahrscheinlich erst zum Jahresende ausbezahlt wird.
BWagrar: Hinter den Obstbauern liegen zwei wirtschaftlich schwierige Jahre. Werden sie das Angebot dennoch annehmen?
Müller: Trotz der schwierigen Situation rechne ich damit, dass sich die Obstbauern absichern. Denn sollte ein erneuter Frost die Obstkulturen schädigen, wirds für die Betriebe finanziell sehr schwierig.
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