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Zukunft des Branntweinmonopols: Miller fordert verlässliche Entscheidungsgrundlagen

Das Deutsche Branntweinmonopol ist nach den Worten des bayerischen Landwirtschaftsministers Josef Miller eine wichtige Voraussetzung für den Fortbestand der landwirtschaftlichen Brennereien, die gerade in ertragsschwächeren Regionen einen wertvollen Beitrag zur Einkommenssicherung der Landwirte und zur Pflege der Kulturlandschaft leisten.
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Wie Miller bei der Generalversammlung des Verbands landwirtschaftlicher Brennereien in Pliening, Landkreis Ebersberg sagte, müsse sich die EU-Kommission nun baldmöglichst mit dem Branntweinmonopol befassen: „Eine Entscheidung in der zweiten Jahreshälfte 2010 käme zu spät. Die Erzeuger müssen bereits im Frühjahr 2009 das Pflanzgut für die Kartoffeln anbauen, die ab Herbst 2010 zu Alkohol verarbeitet werden sollen.“ Die Brennereien aller Betriebsformen benötigen nach Aussage des Ministers verlässliche Entscheidungsgrundlagen. Eine einheitliche deutsche Haltung im Vorfeld einer EU-Entscheidung sei daher notwendig. Auf Antrag des Freistaates hatte sich die Agrarministerkonferenz in Grimma am 11.April 2008 mehrheitlich für eine Fortführung des Branntweinmonopols stark gemacht. Eine Verlängerung der derzeit bis 2010 begrenzten EG-beihilferechtlichen Ausnahmeregelungen möglichst bis zum Jahr 2017 soll erreichet werden, so dass Deutschland für die Erzeugung und Vermarktung von Alkohol aus agrarischen Rohstoffen weiterhin Finanzmittel zur Verfügung stellen dürfe. Auch sollen Ausgleichsbeträge bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Branntweinmonopol über das Ende der Ausnahmeregelung hinaus zulässig bleiben. Dagegen hält es das Land Saarland „weder für realistisch, noch für sinnvoll, das Branntweinmonopol dauerhaft zu erhalten, sondern setzt sich für einen ausreichend langen Übergang zur Anpassung ein“.
Red.
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