Zukunft des Branntweinmonopols: Miller fordert verlässliche Entscheidungsgrundlagen
Das Deutsche Branntweinmonopol
ist nach den
Worten des bayerischen
Landwirtschaftsministers
Josef Miller eine wichtige
Voraussetzung für den Fortbestand
der landwirtschaftlichen
Brennereien, die gerade
in ertragsschwächeren
Regionen einen wertvollen
Beitrag zur Einkommenssicherung
der Landwirte und
zur Pflege der Kulturlandschaft
leisten.
- Veröffentlicht am
Wie Miller bei der Generalversammlung
des Verbands
landwirtschaftlicher Brennereien
in Pliening, Landkreis
Ebersberg sagte, müsse
sich die EU-Kommission
nun baldmöglichst mit dem
Branntweinmonopol befassen:
„Eine Entscheidung in
der zweiten Jahreshälfte
2010 käme zu spät. Die Erzeuger
müssen bereits im
Frühjahr 2009 das Pflanzgut
für die Kartoffeln anbauen,
die ab Herbst 2010 zu Alkohol
verarbeitet werden sollen.“
Die Brennereien aller
Betriebsformen benötigen
nach Aussage des Ministers
verlässliche Entscheidungsgrundlagen.
Eine einheitliche
deutsche Haltung im
Vorfeld einer EU-Entscheidung
sei daher notwendig.
Auf Antrag des Freistaates
hatte sich die Agrarministerkonferenz
in Grimma am
11.April 2008 mehrheitlich
für eine Fortführung des
Branntweinmonopols stark
gemacht. Eine Verlängerung
der derzeit bis 2010 begrenzten
EG-beihilferechtlichen
Ausnahmeregelungen
möglichst bis zum Jahr 2017
soll erreichet werden, so
dass Deutschland für die
Erzeugung und Vermarktung
von Alkohol aus agrarischen
Rohstoffen weiterhin
Finanzmittel zur Verfügung
stellen dürfe. Auch sollen
Ausgleichsbeträge bei einem
vorzeitigen Ausscheiden aus
dem Branntweinmonopol
über das Ende der Ausnahmeregelung
hinaus zulässig
bleiben.
Dagegen hält es das Land
Saarland „weder für realistisch,
noch für sinnvoll, das
Branntweinmonopol dauerhaft
zu erhalten, sondern
setzt sich für einen ausreichend
langen Übergang zur
Anpassung ein“.
Red.
Red.
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