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Eckpunktepapier und Volksbegehren

PSM-Verbot - Diese Gebiete sind betroffen

Vor wenigen Wochen wurde im sogenannten Eckpunktepapier festgelegt, dass in Naturschutzgebieten ab 2022 keine – beziehungsweise nur mit Ausnahme – Pflanzenschutzmittel (PSM) ausgebracht werden dürfen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) stellt nun Karten zur Verfügung, die die betroffenen Gebiete zeigen – und welche Gebiete mit dem Volksbegehren betroffen gewesen wären.

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Das Volksbegehren ProBiene hat in den letzten Wochen für viel Unruhe und Verunsicherung in der Landwirtschaft gesorgt. Eine Hauptforderung war, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in sämtlichen Schutzgebieten zu verbieten. In Folge wäre der Pflanzenschutzmitteleinsatz in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten untersagt gewesen, was ca. ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche Baden-Württembergs betroffen hätte.

Dies galt es für die Landesregierung zu verhindern. Deshalb hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft das Eckpunktepapier zum Schutz der Insekten und zur Stärkung der Integrierten Produktion vorgelegt. Auf der Basis des Eckpunktepapiers wurde unter Beteiligung der Landwirtschafts- und Naturschutzverbände ein Gesetzentwurf erarbeitet, auf den sich alle Beteiligten verständigt haben. In Folge dessen haben die Initiatoren des Volksbegehrens proBiene die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren beendet. Die Forderung des Verbotes des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in allen Schutzgebieten konnte somit verhindert werden. Das Eckpunktepapier sieht lediglich vor, dass ab dem Jahr 2022 in Naturschutzgebieten keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden dürfen, Ausnahmen sind allerdings möglich.

Um welche Flächen es sich beim Volksbegehren und beim Eckpunktepapier jeweils handelt, ist in der Karte „Landwirtschaftliche Flächen in Schutzgebieten“ abgebildet. Sie steht im Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum allen Interessierten zur Verfügung. Hier geht es zur Karte

Die Karte ermöglicht die Betrachtung auf der Ebene eines Landkreises und von Gemeinden bis hin zu einzelnen Flurstücken. Sie gibt den Bewirtschaftern damit Anhaltspunkte, ob die bewirtschafteten Flächen Teil eines Schutzgebietes sind und von einem Pflanzenschutzmittelverbot nach den Forderungen des Volksbegehrens ProBiene (rot markiert) betroffen wären. Die Naturschutzgebiete sind ebenfalls aufgeführt (orange markiert) und stellen die Verbotsflächen nach den Vorgaben des Eckpunktepapieres dar.

Dargestellt wird zunächst ein Relief des Landes Baden-Württemberg. Beim Zoomen in die Karte, erscheint eine topografische Karte als Kartenhintergrund, die die Orientierung erleichtert. Nach weiterem Zoomen wird diese ab einem Maßstab von 1:10.000 abgelöst durch eine Luftbild-Darstellung. Ergänzend erscheinen die Flurstücksgrenzen mit Beschriftung.

Bei diesem Informationsangebot ist Folgendes zu beachten:

  • Die großen Datenmengen können je nach Internetverbindung und Leistung des Computers zu einer zeitlich verzögerten Darstellung führen.
  • Eine Einschränkung besteht hinsichtlich geeigneter Browser. Der Internet-Explorer kann die Karte eventuell nicht korrekt oder gar nicht öffnen. Bromium, Firefox oder andere aktuelle Browser sollten dagegen die Karte ohne Probleme darstellen können.

Hinweise zum Umgang mit der Webkarte „Landwirtschaftliche Flächen in Schutzgebieten“:

  • Ausgehend von der Reliefansicht des Landes lässt sich ein Gebiet in der Karte vergrößern:
    Auswahl eines Landkreises: Klick auf die Schaltfläche „Landkreis wählen“, dann Klick auf den Landkreisnamen.
    Klick auf die Box zur Maßstabsauswahl, dann bei geöffnetem Auswahlfenster Klick auf den gewünschten Maßstab (auch freie Eingaben sind möglich).
    Vergrößern eines bestimmten Gebietes: Zoom-Funktion durch Klick auf „+“-Symbol (oben links) aktivieren, mit der Maus in der Karte an der gewünschten Startposition klicken und durch Festhalten und Bewegen der Maus ein beliebiges Fenster aufziehen.
    Vergrößern ohne Veränderung des Bildausschnitts: Zoom-Funktion („+“-Symbol) aktivieren und in die Karte klicken.
  • Um einen Kartenausschnitt zu verschieben, mit der Maus in die Karte klicken, die Mausschaltfläche festhalten und gleichzeitig die Maus in die gewünschte Richtung verschieben.
  • Um ein bestimmtes Gebiet in der Karte zu verkleinern, die Verkleinern-Funktion („-“-Symbol oben links) analog der Vergrößern-Funktion verwenden.
  • Ein Klick auf das Weltkugel-Symbol   (oben Mitte) führt dazu, dass wieder die Landesdarstellung angezeigt wird.
  • Es genügt jeweils ein Mausklick für eine Aktion. Weitere Aktionen bitte erst nach abgeschlossenem Aufbau der neuen Kartenansicht ausführen – je nach Rechnerleistung und Internetanbindung dauert das Sekunden bis Minuten.
  • Betätigen der F5-Taste bewirkt einen Neuaufbau der Karte (Anzuwenden z.B., wenn der Kartenkopf nach dem Laden unvollständig dargestellt wird).

 

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