Zukunft des Branntweinmonopols nach 2010: Entschließung des Bundestags
Der Deutsche Bundestag hat am 29. Mai 2008 auf Antrag
der Koalitionsfraktionen mit den Stimmen von
CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken
bei Enthaltung der FDP eine Entschließung zur Zukunft
des Branntweinmonopols nach 2010 verabschiedet.
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Danach
fordert er die Bundesregierung auf, sich bereits
2008 intensiv in Brüssel dafür einzusetzen, dass die
EG-beihilferechtliche Ausnahmeregelung für die traditionelle
landwirtschaftliche Brennereiwirtschaft in
Deutschland nicht Ende 2010 ausläuft, sondern um sieben
weitere Jahre verlängert wird. Zugleich soll die EUKommission
die Zulässigkeit der Auszahlung von Ausgleichsbeträgen
bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus
dem Branntweinmonopol über das Ende der Ausnahmeregelung
hinaus bestätigen. Diese Entschließung ersetzt
diejenige vom 19. Mai 2006, nach der sich der Bundestag
erst wieder im ersten Quartal 2009 auf Basis eines Berichtes
der Bundesregierung mit dem Branntweinmonopol
befassen wollte. Dieser Bericht ist nun hinfällig. Die
Reden der Abgeordneten N. Schindler (CDU/CSU),
R. Schultz und L. Westrich (SPD), Dr. V. Wissing (FDP),
Dr. B. Höll (die Linke) und C. Behm (Bündnis 90/Die
Grünen) sind unter http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/163/index.html nachzulesen.
bme
bme
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