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Alkoholsteuergesetz

Erhöhung der Brennkontingente?

Die Bundesregierung hat am 21. Oktober den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen. Geändert werden soll auch das Alkoholsteuergesetz, das bekanntlich seit 1. Januar 2018 das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen regelt.
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Springob
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Der Bundesverband der Klein- und Obstbrenner hatte im Vorfeld der Kabinettbefassung u. a. die Erhöhung der jährlichen Brennkontingente von derzeit 300 Liter reiner Alkohol (r. A.) auf 500 Liter r. A. gefordert, um die ökonomischen Rahmenbedingungen für Abfindungsbrenner zu verbessern.

Außerdem schlug der Kleinbrenner-Bundesverband vor, künftig Verschlusskleinbrennereien mit einer Jahreserzeugung von maximal 10 hl r. A. den ermäßigten Steuersatz von 7,30 € je Liter r. A. einzuräumen, um so kleinen Betrieben künftig auch die Ausfuhr von Edelbränden in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern zu ermöglichen. Bisher gilt dieser reduzierte Steuersatz nur für Kleinverschlussbrennereien bis zu einer jährlichen Alkoholproduktion von 4 hl.

Wie der Bundesrats-Drucksache 681/20 vom 6. November 20201 entnommen werden kann, ist die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf dem Antrag der Klein- und Obstbrenner nicht gefolgt. Wie zu erfahren war, verfolgt das federführende Bundesministerium der Finanzen mit dieser Gesetzesnovelle ausschließlich die Zielsetzung, in Umsetzung der jüngst in Brüssel beschlossenen Änderungen der EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie sowie der EU-Alkoholsteuerstrukturrichtlinie verfahrensrechtliche Regelungen zu ändern.

Vorerst keine Änderung, die die Steuersätze betreffen

Vorschriften, die Steuersätze unmittelbar oder mittelbar betreffen, sollten mit diesem Gesetzentwurf bewusst nicht überarbeitet werden, um zu vermeiden, dass die Büchse der Pandora geöffnet werde. Bei einer weiteren Änderung des Alkoholsteuergesetzes in einigen Jahren wolle das Bundesfinanzministerium diese Anliegen wohlwollend prüfen.

Ob und inwieweit im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren doch noch zumindest die Erhöhung der Jahresbrennkontingente für Abfindungsbrennereien von 300 auf 500 Liter r. A. realisiert werden kann, bleibt abzuwarten. Der Bundestag wird voraussichtlich Anfang 2021 das Gesetz beraten und beschließen. Änderungsanträge können sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eingebracht werden. Der Bundesrat muss allerdings dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Der Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages hat sich am 7. Oktober 20202 einstimmig für die Erhöhung der Brennkontingente der Abfindungsbrennereien auf jährlich 500 Liter r. A. ausgesprochen.

Links zu den Fußnoten

1https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/681-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1 2

2http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006970.pdf

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