Vorerst keine Erhöhung der Brennkontingente
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Die vom Bayerischen Landtag sowie vom Bundesverband der Klein- und Obstbrenner geforderte Erhöhung der jährlichen Brennkontingente für Abfindungsbrenner von 300 auf 500 Liter reiner Alkohol wurde nicht berücksichtigt.
Dem Vernehmen nach soll es allerdings die Zusage des Bundesministeriums der Finanzen geben, dieses Anliegen im Rahmen der nächsten Änderung des Alkoholsteuergesetzes noch einmal zu prüfen. Die Redebeiträge zum 7. Verbrauchsteueränderungsgesetz, mit dem überwiegend geänderte EU-Verbrauchsteuerrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden, können im Plenarprotokoll 19-215 nachgelesen werden unter https://dserver.bundestag.de/btp/19/19215.pdf
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