Pflanzenschutz im Frühjahr
Mit steigenden Temperaturen beginnt nicht nur die Blüte vieler Trachtpflanzen, wie Obstbäume, sondern auch Schadorganismen werden aktiv. Beim Pflanzenschutz muss daher dem Schutz von Nützlingen besondere Aufmerksamkeit gelten.
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Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte der Kulturen sollten auf das absolute Minimum reduziert werden. Wie das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) des Landes Brandenburg hinweist, ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz während der Blüte der Kulturpflanzen besonders gründlich abzuwägen. Unumgängliche Anwendungen, zum Beispiel gegen Monilia-Spitzendürre und -Blütenfäule in Steinobst oder gegen Schorf in Kernobst, werden am besten außerhalb des täglichen Bienenfluges durchgeführt.
Bienenungefährlich heißt nicht ungefährlich
Die Vorschriften zum Bienenschutz entsprechend der Bienenschutzverordnung und den Grundsätzen zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz müssen dabei konsequent eingehalten und alle Anwendungsbestimmungen und Auflagen der Pflanzenschutzmittel beachtet werden. So dürfen als bienengefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel keinesfalls in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Auch Insektizide mit der Kennzeichnungsauflage NN410, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb vermieden werden oder erst in den Abendstunden erfolgen.
Im Sinne der Bienengesundheit und des Verbraucherschutzes ist eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Betrieben der Landwirtschaft oder des Gartenbaus und den in der Umgebung wirtschaftenden Imkerinnen und Imkern wünschenswert. Insbesondere betrifft dies geplante Anwendungstermine oder die Orte der Bienenstände.
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