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Verpackungsgesetz

Abmahnungen nehmen zu

Nachdem es an dieser Front längere Zeit verhältnismäßig ruhig war, nehmen Abmahnungen wegen der Nichtbeachtung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes nach Angaben von Experten in den letzten Monaten deutlich zu.
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Springob
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Leicht erkennbar für die Abmahner ist eine solche Nichtbeachtung an der fehlenden Registrierung im Herstellerregister LUCID, das von der „Stiftung Zentrale Stelle Ver-packungsregister“ betrieben wird. Wer als Erstinverkehrbringer mit Ware befüllte Verpackungen an Endverbraucher abgibt, ist hierzu seit Anfang 2019 verpflichtet. Gleichzeitig muss ein Lizenzierungsvertrag mit einem der Dualen Systeme abgeschlossen werden. Gerade kleinere Versandhändler erfüllen ihre diesbezüglichen Verpflichtungen oftmals noch nicht. Die öffentlich zugängliche Datenbank LUCID (https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Manufacturer) soll nach dem Willen des Gesetzgebers Transparenz darüber herstellen, ob alle dazu verpflichteten Unternehmen ihre Verpackungsmengen auch tatsächlich registrieren. Genau diese Transparenz wird damit nun für einige Unternehmen zum Problem.

Wirkt neues Anti-Abmahngesetz kontraproduktiv?

Beobachter bringen die Zunahme der Abmahnungen wegen der fehlenden Eintragung bei LUCID mit dem neuen Anti-Abmahngesetz in Verbindung. Nachdem Verstöße gegen Informations-und Kennzeichnungspflichten für die Abmahner zwischenzeitlich vielfach uninteressant geworden sind, gelten die Abmahneinschränkungen leider nicht für verpackungsrechtliche Vorgaben.

Wer seine Pflicht zur Registrierung beim Verpackungsregister LUCID bislang noch nicht erfüllt hat, sollte dies also zur Vermeidung von Abmahnungen spätestens jetzt umgehend nachholen. Zudem ist für die betreffenden Verpackungen ein Lizenzierungsvertrag bei einem Dualen System abzuschließen. Wer bei LUCID bereits ver-treten ist, sollte darüber hinaus prüfen, ob die Angaben der dortigen Registrierung auch mit den Firmendaten im Impressum der Internetseite übereinstimmen.

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