Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Spirituosenkennzeichnung

Nährwerte und Zutaten bald aufs Etikett?

In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und an den Rat vom 3. Februar 2021 über Europas Plan gegen den Krebs hat die Europäische Kommission angekündigt, unter anderem vor Ende 2023 eine verpflichtende Angabe der Liste von Inhaltsstoffen und der Nährwertdeklaration auf Etiketten alkoholischer Getränke vorzuschlagen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Europaflagge
EuropaflaggeEuropäische Union
Artikel teilen:

Die Mitteilung ist unter dem Link https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021DC0044 veröffentlicht. Nach Artikel 16 Absatz 4 der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) sind alkoholische Getränke und damit auch Spirituosen derzeit rechtlich von der verpflichtenden Kennzeichnung dieser Angaben freigestellt. Freiwillig sind diese Angaben möglich, sofern die rechtlichen Vorgaben der LMIV beachtet werden. Aufgrund einer entsprechenden Aufforderung der Kommission in ihrem Bericht vom 13. März 2017 (cf. https://eur-lex.europa.eu/search.html?scope=EURLEX&text=Bericht+Zutatenverzeichnis&lang=de&type=quick&qid=1627160406456) hat der europäische Spirituosenverband spiritsEUROPE fristgerecht am 12. März 2018 ein Memorandum of Understanding (MoU) vorgelegt. Darin hat sich die Spirituosenbranche freiwillig verpflichtet, schrittweise bis Ende 2022 auf 66 % der Spirituosenflaschen, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, den Energiegehalt (Brennwert) auf dem Etikett und weitere Informationen über Inhaltsstoffe und Nährwerte außerhalb der Etiketten online über einen QR- oder Barcode anzubieten. Nähere Informationen können dem Link https://responsibledrinking.eu/categories/ entnommen werden. Für Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse steht bereits fest, dass diese Erzeugnisse aufgrund der Änderung der einschlägigen Verordnungen, die im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erfolgten, ab 2023 zumindest den Brennwert (Energiegehalt) auf dem Etikett angeben müssen. Die weiteren Nährwerte und das Zutatenverzeichnis können auch mittels QR-Code außerhalb des Etiketts den Verbrauchern zugänglich gemacht werden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren