Verbandsvertretungen zum Gespräch in Berlin: Seehofer setzt sich für Monopol ein
Am 1. Juli 2008 fand im
Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft u.
Verbraucherschutz (BMELV)
in Berlin auf Initiative des
Vorsitzenden des Bundesverbandes
der Klein- und
Obstbrenner, Siegfried Hornung,
ein Gespräch mit Bundesminister
Horst Seehofer
statt.
- Veröffentlicht am
Mit dabei waren dessen
persönlicher Referent
Schmidt, Staatssekretär Gert
Lindemann sowie OAR W.
Albrecht. Von Seiten der
Brennereiwirtschaft nahmen
teil der Präsident der Union
Deutscher Agraralkoholerzeuger
und -verarbeiter
Martin Empl, der Geschäftsführer
des Bundesverbandes
der Korn- und Getreidebrenner
Peter Pilz, der Geschäftsführer
der Klein- und Obstbrenner
und der Obstgemeinschaftsbrenner
Gerald
Erdrich und der Geschäftsführer
des Bundesverbandes
Deutscher Kartoffelbrenner
Dr. Thomas von
Tucher.
Zentrales Thema in dieser
Gesprächsrunde war der
Fortbestand des Branntweinmonopols
über das
Jahr 2010 hinaus. Von Seiten
der Brennereiwirtschaft
wurde daher die Bedeutung
des Beschlusses des Deutschen
Bundestages vom
29. Mai 2008 zur Aufrechterhaltung
des Branntweinmonopols
bis 2017 (siehe KB
7/08) angesprochen. Man
dankte Minister Seehofer für
dessen intensive Unterstützung
und bat ihn, sich dafür
einzusetzen, dass nun auch
die EU-Kommission einer
Verlängerung der EG-rechtlichen
Ausnahmeregelung
für das Deutsche Branntweinmonopol
um einen
möglichst langen Zeitraum
zustimmt. Sowohl Bundesminister
Seehofer als auch
Staatssekretär Lindemann
sagten zu, dass man alles
unternehmen werde, in
Brüssel erfolgreich zu sein.
Minister Seehofer war
sehr zuversichtlich, dass die
EU-Kommission die Ausnahmereglung
für das Deutsche
Branntweinmonopol über
das Jahr 2010 hinaus um
weitere sieben Jahre bis
2017 verlängern wird.
Die Bundesregierung beabsichtigt,
im September
2008 erste Gespräche auf
Arbeitsebene mit den zuständigen
Dienststellen der
EU-Kommission zu führen. Zur Unterstützung der
Bemühungen des BMELV ist
von Seiten der Brennereiwirtschaft
geplant, im Frühjahr
2009 einen Parlamentarischen
Abend in Brüssel
durchzuführen. Ziel der
Veranstaltung ist, auch auf
EU-Ebene den Weg der
deutschen Agraralkoholerzeugung
in mittelständischen
landwirtschaftlichen
Brennereien – dezentral,
umweltfreundlich in einer
geschlossenen Kreislaufwirtschaft
–, der einmalig auf
der Welt ist, vorzustellen.
Zwischenzeitlich hat die
Bundesregierung auch den
jährlich zu erstellenden Bericht
über die Funktionsweise
des Branntweinmonopols
zusammen mit dem
vom Deutschen Bundestag
angenommenen Entschließungsantrag
zur Aufrechterhaltung
des Branntweinmonopols
bis 2017 der EUKommission
zugesandt. Damit
dokumentiert die Bundesregierung
bereits jetzt
gegenüber der EU Kommission
sehr deutlich ihr Interesse
an einer Verlängerung
bis 2017.
BOK
BOK
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.