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Verbandsvertretungen zum Gespräch in Berlin: Seehofer setzt sich für Monopol ein

Am 1. Juli 2008 fand im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz (BMELV) in Berlin auf Initiative des Vorsitzenden des Bundesverbandes der Klein- und Obstbrenner, Siegfried Hornung, ein Gespräch mit Bundesminister Horst Seehofer statt.
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Mit dabei waren dessen persönlicher Referent Schmidt, Staatssekretär Gert Lindemann sowie OAR W. Albrecht. Von Seiten der Brennereiwirtschaft nahmen teil der Präsident der Union Deutscher Agraralkoholerzeuger und -verarbeiter Martin Empl, der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Korn- und Getreidebrenner Peter Pilz, der Geschäftsführer der Klein- und Obstbrenner und der Obstgemeinschaftsbrenner Gerald Erdrich und der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Kartoffelbrenner Dr. Thomas von Tucher. Zentrales Thema in dieser Gesprächsrunde war der Fortbestand des Branntweinmonopols über das Jahr 2010 hinaus. Von Seiten der Brennereiwirtschaft wurde daher die Bedeutung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 29. Mai 2008 zur Aufrechterhaltung des Branntweinmonopols bis 2017 (siehe KB 7/08) angesprochen. Man dankte Minister Seehofer für dessen intensive Unterstützung und bat ihn, sich dafür einzusetzen, dass nun auch die EU-Kommission einer Verlängerung der EG-rechtlichen Ausnahmeregelung für das Deutsche Branntweinmonopol um einen möglichst langen Zeitraum zustimmt. Sowohl Bundesminister Seehofer als auch Staatssekretär Lindemann sagten zu, dass man alles unternehmen werde, in Brüssel erfolgreich zu sein. Minister Seehofer war sehr zuversichtlich, dass die EU-Kommission die Ausnahmereglung für das Deutsche Branntweinmonopol über das Jahr 2010 hinaus um weitere sieben Jahre bis 2017 verlängern wird. Die Bundesregierung beabsichtigt, im September 2008 erste Gespräche auf Arbeitsebene mit den zuständigen Dienststellen der EU-Kommission zu führen. Zur Unterstützung der Bemühungen des BMELV ist von Seiten der Brennereiwirtschaft geplant, im Frühjahr 2009 einen Parlamentarischen Abend in Brüssel durchzuführen. Ziel der Veranstaltung ist, auch auf EU-Ebene den Weg der deutschen Agraralkoholerzeugung in mittelständischen landwirtschaftlichen Brennereien – dezentral, umweltfreundlich in einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft –, der einmalig auf der Welt ist, vorzustellen. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung auch den jährlich zu erstellenden Bericht über die Funktionsweise des Branntweinmonopols zusammen mit dem vom Deutschen Bundestag angenommenen Entschließungsantrag zur Aufrechterhaltung des Branntweinmonopols bis 2017 der EUKommission zugesandt. Damit dokumentiert die Bundesregierung bereits jetzt gegenüber der EU Kommission sehr deutlich ihr Interesse an einer Verlängerung bis 2017.
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