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Stoffbesitzerbrennen

Fehler bei Abfindungsanmeldungen vermeiden

Derzeit gehen beim Hauptzollamt Stuttgart vermehrt Abfindungsanmeldungen für Stoffbesitzer ein, die unzutreffend ausgefüllt sind. In diesen Fällen wird auf der ersten Seite der Name und die Anschrift der Brennerei anstelle des Stoffbesitzers angegeben.
Veröffentlicht am
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zoll.de
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Betroffen sind die Papieranmeldungen mit Formular 1221 und die Onlineanmeldungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal. Die unzutreffenden Abfindungsanmeldungen führen zu Zurückweisungen durch das Hauptzollamt Stuttgart.

Stoffbesitzer ist der Anmelder

Beim Stoffbesitzerbrennen ist rechtlich immer der Stoffbesitzer der Anmelder und auch der Steuerpflichtige. Wie in der Vergangenheit, muss deshalb beim Ausfüllen des neuen Papierformulars 1221 ebenfalls der Name und die Anschrift des Stoffbesitzers angegeben werden.

Wird die Abfindungsanmeldung für Stoffbesitzer über das Bürger- und Geschäftskundenportal eingereicht, muss sich der Stoffbesitzer am Portal mit seinen Zugangsdaten anmelden und das Formular 1221 aufrufen. In diesem Fall werden die persönlichen Daten des Stoffbesitzers automatisiert vorbelegt. Die Abfindungsanmeldung im Bürger und Geschäftskundenportal ist immer vollständig auszufüllen. Um das Datum und die Uhrzeit der Roh- und ggf. Feinbrände angeben zu können, ist eine vorherige Abstimmung mit dem Brennereibesitzer erforderlich.

Meldet sich der Brennereibesitzer am Bürger- und Geschäftskundenportal an und ruft die Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers (1221) auf, werden die Daten der Brennerei vorbelegt. Die Abgabe einer Stoffbesitzeranmeldung mit den Zugangsdaten des Brennereibesitzers ist jedoch unzulässig und führt zur Zurückweisung.
 

4 Kommentare
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  • User_MTgyMDM1OA 22.12.2022 08:12
    Ich kannten beiden Kommentaren nur beipflichten! Welches kranke oder verkalkte Gehirn hat sich dieses unübersichtliche und verwirrende Formular ausgedacht? Von Anwenderfreundlichkeit kann da keine Rede sein!
  • User_MTExMjcxNw 30.01.2022 13:50
    Ok - man kann sich fragen, warum die Stoffbesitzer zu blöd sind die tollen neuen Formulare korrekt auszufüllen. Oder man kann sich kritisch damit auseinandersetzen, an was das wohl liegen könnte. Ich will mich hier zugegebenermaßen nicht kritisch auseinandersetzen, sondern lieber meinem Ärger etwas Luft machen, aber wer will kann evtl. trotzdem noch ein paar Denkanstöße mitnehmen. Der Formularaufbau ist alles andere als intuitiv verständlich, weshalb auch nicht an begleitenden Hinweisen gespart wurde. Gleich auf zwei getrennten PDF-Dokumenten wurden die Ausfüllhinweise für ein Formular verteilt die dann auch so schöne Namen wie "Hinweise für Vorblatt Formulare D.IV" bekamen, damit man sich auch gleich an Reinhard Meys "Ein Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars" erinnert fühlt. Nun gut - man muss auch Vor- und Nachnamen nicht zwingend in logischem Zusammenhang sehen und da die behördliche Eingangsstempelfreifläche sicher wichtiger ist als ein gute Nutzererfahrung schiebt man halt den Vornamen an eine komplett anderer Stelle als den Nachnamen. Diesen soll man laut Ausfüllhinweis in einem Feld mit der Bezeichnung "Name bzw. Firmenbezeichnung" eintragen. Ok - mag sich geändert haben, ohne das ich es mitbekommen, habe, aber ich dachte immer Stoffbesitzer sei "eine natürliche Person ohne eigenes Brenngerät" (Wikipedia) und damit niemals eine Firma. Und wenn Firmen jetzt tatsächlich als Stoffbesitzer auftreten können, vielleicht sollte man dann mal den Wikipedia Eintrag aktualisieren. Wer dann parallel noch versucht hat, das tolle Formular mal online einzureichen, darf sich noch mit so netten Nebensächlichkeiten rumärgern, wie die Tatsache, dass die exportierten XML-Daten aus dem Bürger- und Geschäftskundenprotal des Zoll nicht kompatibel sind zu denen, die im Formularmanager genutzt werden können. Aber immerhin funktionieren im Portal wenigstens die Auswahllisten für die Rohstoffe und lassen nicht - wie im Formularmanager - die letzten ca. 20 Rohstoffe unerwähnt. Am ärgerlichsten allerdings ist tatsächlich die Tatsache, dass man keine Formulare mehr als PDF speichern und ausdrucken kann, die nicht vollständig ausgefüllt durch den behördlichen Plausicheck gelaufen sind. D.h. die gängige Praxis den Formularmanager zu nutzen um das Formular bis auf die Brenntermine auszufüllen, dann vom Stoffbesitzer unterschreiben zu lassen und anschließend durch die Brennerei vor dem Versenden noch die Brenntermine einzutragen funktioniert schlicht nicht mehr. Stattdessen muss man jetzt irgendein fiktives Datum eintragen, dass man dann im Nachgang durchstreichen und durch das korrekte Datum ersetzten muss. Ich könnte noch eine Weile so weiter erzählen, aber gehe jetzt lieber Briefmarken kaufen. Schließlich braucht man davon ja künftig einige mehr, da man nach der revolutionären Digitalisierungsinitiative des Abfindungsbrennens künftig ja drei statt nur einem Blatt Papier mit dem berittenen Boten nach Stuttgart schicken darf - also ein Antrag pro Standardbrief statt wie bisher vier.
    • User_MTYxNDI3Mw 02.02.2022 11:52
      Ich bedanke mich ebenfalls für den Kommentar, der den Nagel auf den Kopf trifft! FRAGE: Wer kann und wie kann man diese völlig unbefriedigende Implementierung in eine sinnvoll nutzbare Form bringen?
    • knauby 30.01.2022 23:41
      Danke für Ihren Kommentar ! Ich kann Ihrem Kommentar voll und ganz zustimmen. Auch ich muß meinem Ärger Luft machen, wegen der unprofessionelen Gestaltung der Abfindungsanmeldungen A u. S (2021). Nicht nur das viele Angaben sich wiederholen und deswegen nun 3 Formulare für 1 Anmeldung auszufüllen sind, müssen auch noch 3 Kopien für die Zollaufsicht angefertigt werden. Also 6 Dokumente für 1 Anmeldung. Hier kann man nicht von Bürokratievereinfachung sprechen, sondern von Bürokratiewahn !!! Die Abfindungsanmeldungen (alt) A u.S (2019/20) waren in der Gestaltung übersichtlich und hätten bis auf klein Veränderungen auch als PDF-Datei generiert werden können. Diese waren mit Adressfeld und Durchschrift versehen und sehr von Vorteil gegenüber den neuen Anmeldungen. Der Amtsschimmel läßt grüßen !!!
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