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Abfindungsanmeldungen

Online-Anmeldungen ab sofort möglich

Den neuen Formularen für die Abfindungsbrennerei folgt die Möglichkeit der reinen Online-Anmeldung auf den Fuß. Seit dem 15. Dezember sind die Online-Anträge für die Formulare zur Abfindungsanmeldung freigeschaltet
Veröffentlicht am
/ 7 Kommentare
zoll.de
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Das betrifft folgende Formulare:

1219 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe)
1220 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe)
1221 – Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers

Notwendig ist vorher eine Registrierung im Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls. Als Unternehmen müssen Sie die Anmeldung über ELSTER wählen.
 

Sie gelangen zu den Online-Anmeldungen, wenn Sie unter www.zoll.de die Formularnummer ins Suchfeld eingeben. In der Ergebnisliste taucht die Online-Anmeldung dann auf. Mit Klick auf den Link werden Sie auf Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls weitergeleitet.

Nach der Anmeldung am Bürger- und Geschäftskundenportal rufen Sie bitte die Dienstleistung "Abfindungsanmeldungen" auf. Sie können dann auf die genannten Formulare zugreifen.

7 Kommentare
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  • User_MTExMjcxNw 30.01.2022 14:25
    Das neue Verfahren der Online-Anmeldung ist für mich eine große Enttäuschung und Beleg sowohl für die nicht vorhandene Kundenorientierung als auch die mangelnde Digitalisierungskompetenz der Verwaltung. Die gewünschten Verbesserungen wurden bzgl. dem Stoffbesitzerbrennen gar nicht nicht und ansonsten nur unzureichend umgesetzt. Speziell im Stoffbesitzerbrennen verkompliziert das neue Verfahren durch die unübersichtlichen Formulare und den Zwang Brenntermine schon beim Anlegen der Formulare zwingend eintragen zu müssen, die gewohnte Arbeitsweise mit Postversand. Für die vielen z.B. im Saarland verbreiteten Abfindungsbrennereien der Obst- und Gartenbauvereine, die ehrenamtlich fast ausschließlich für Stoffbesitzer brennen (und zwar je nach Erntejahr eine deutlich dreistellige Anzahl pro Jahr und Verein) ist dies eine Zumutung. Fast keiner der meist älteren Stoffbesitzer ist in der Lage das komplizierte Anmeldeverfahren über Elster oder Personalausweis zu nutzen. Und es würde auch nichts bringen. Die Brennereien sammeln Maische und Anmeldungen und planen damit dann die Brenntage - ein Stoffbesitzer kann um Zeitpunkt seiner Anmeldung den zwingend einzutragenden Brennzeitpunkt gar nicht kennen, womit die Online-Anmeldung hier de facto nicht nutzbar ist. Die prinzipiell im Bürger und Geschäftskundenportal vorgesehene Vertretungsmöglichkeit (also dass Stoffbesitzer sich beim Beantragen z.B. durch ihre Brennerei vertreten lassen könnten und somit diese im Namen des Stoffbesitzers die Steuererklärung für ihn abgeben könnte) wurde für das Abfindungsbrennen ebenfalls nicht freigeschaltet. Auch wenn Brennereiverbände und Zeitschriften wie die Kleinbrennerei sicher großen Wert auf ein gutes partnerschaftliches Verhältnis zum Zoll legen müssen, so scheint mir anlässlich der Umsetzung dieser seit vielen Jahren gewünschten Verbesserung des Anmeldeverfahrens des Abfindungsbrennens, eine kritischere Auseinandersetzung mit den enttäuschenden Ergebnissen dieser Umstellung dringend angeraten um das Thema nicht nur durch Leserbriefe ins rechte Licht zu rücken.
    • Friedrich Springob 31.01.2022 05:43
      In den Leserbriefen werden schon viele der von Ihnen genannten Probleme aufgeführt. Wir werden auf jeden Fall am Thema dranbleiben, um unser Scherflein dazu beizutragen, Verbesserungen zu erreichen.
  • User_MTYxMzk0Nw 30.01.2022 12:39
    ich habe wirklich viel Arbeit gehabt bis ich es gschafft habe mich auf dem online Portal mit dem geforderten Zertifikat anzumelden. ich glaube kaum das man das Verfahren für die Anmeldung noch komlizierter machen kann - hoch lebe die Digitale Bürakratie.
  • Max Murx 28.01.2022 10:53
    Der Aspekt des zeitlichen Gewinns fehlt, auch bei der Online-Anmeldung. Noch immer muss 5 Werktage vor Betriebsbeginn angemeldet werden. Hierbei wäre eine Nachbesserung wünschenswert die es erlaubt binnen eines Werktages mit dem Betrieb starten zu können. Die Anmeldung für Stoffbesitzer online, dürfte von den wenigsten genutzt werden (können). Wurden die seitherigen, bereits als Stoffbesitzer aufgetretenen zu dieser Möglichkeit von der Behörde überhaupt unterrichtet? Nicht zuletzt wäre erforderlich, dass in dem Moment der Anmeldung der Stoffbesitzer den Betriebsplan der Brennerei kennt um die Anmeldung vollständig ausfüllen zu können. Ergo, wird der Stoffbesitzer bestenfalls die Möglichkeit nutzen die Anmeldepapiere auszudrucken und diese (gleichwohl überrascht, dass er nun drei DIN A4 Seiten anstatt wie bisher eine DIN A4 Seite in Händen hält) mit zum Brenner seines Vertrauens zu nehmen, um dort gemeinsam mit dem Brenner diese auszufüllen. Der Brenner, der bis dato wiederum bequem Anmeldungen für einen Betriebstag in ein Standardbriefkuvert packen konnte, muss nun zur Anmeldung von 5-6 Stoffbesitzern mindestens das Porto für einen Groß- oder gar Maxibrief berappen.
    • Friedrich Springob 28.01.2022 11:01
      Vielen Dank für diesen Kommentar. In eine ähnliche Richtung gehen die Leserbriefe, die in der März-Ausgabe der Kleinbrennerei erscheinen werden.
      • User_MTExMjcxNw 30.01.2022 14:31
        Hallo Herr Springob, ist, neben dem Abdrucken kritischer Leserbriefe , auch eine redaktionelle Auseinandersetzung mit den Schwachstellen der neuen Online-Anmeldungen angedacht?
        • Friedrich Springob 31.01.2022 05:40
          Meiner Meinung nach ist wichtig, dass man im Gespräch bleibt, um Verbesserungen zu erreichen. Ich werde auf jeden Fall an den Fragen dran bleiben, mal schauen, wie sich das im Heft niederschlagen wird.
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