Geschützte geografische Angabe
Hohenloher Birnenbrand schon bald EU-weit geschützt?
Im April 2019 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft noch nach der früheren Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 einen Antrag auf Eintragung der Bezeichnung „Hohenloher Birnenbrand / Hohenloher Birnenwasser“ als neue geografische Angabe gestellt.
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Nach einer intensiven Prüfung der sogenannten technischen Unterlage – diese heißt jetzt Produktspezifikation – und einer mehrfachen Änderung dieser Unterlage hat die EU-Kommission das EU- beziehungsweise weltweite Einspruchsverfahren mit der Veröffentlichung der Wichtigsten Spezifikationen der technischen Unterlage im EU-Amtsblatt Reihe C 78 vom 18. Februar 2022, S. 54, eingeleitet. Sofern innerhalb von drei Monaten keine Einsprüche bei der EU-Kommission eingehen, dürfte diese Bezeichnung als neue geografische Angabe in das EU-Register eAmbrosia eingetragen werden.
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