Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Österreich

Neue Qualitätsstufen für Brände

Als Reaktion auf die neue EU-Verordnung hat Österreich zwei weitere Qualitätsstufen eingeführt: Neben der durch die EU-Verordnung definierten Kategorie Brand als Basis gibt es nun Edelbrand oder Edeldestillat und – an der Spitze der Qualitätspyramide – Österreichischer Qualitätsbrand oder Österreichischer Qualitäts-Edelbrand.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Klaus Postmann
Artikel teilen:

Hier die die beiden über die EU-Verordnung hinausgehenden Kategorien:

Neue Qualitätsstufe Edelbrand

Die Vorgaben sind strenger als in der EU-Verordnung. Es gibt zusätzliche chemisch-analytische Vorgaben wie beim Qualitätsbrand (Limits beim Essig, Methanol, Fuselalkohole, Mindestalkoholgehalt uvm.). Aber: Eine geringfügige Süßung ist möglich (max. 4 g/l Zucker bzw. max. 5 g/l Extrakt/Höchstgrenze für Obstbrand laut EU-Verordnung 2019/787: höchstens 18 g/Höchstgrenze für Obstbrand in Deutschland laut AGeV: 10 g). Vorsicht: Das Wort „Edelbrand“ hat jetzt in Österreich eine gesetzlich definierte Bedeutung!

Neue Qualitätsstufe Österreichischer Qualitätsbrand

Die Bezeichnung gab es früher schon. Sie wurde aber jetzt strenger definiert. Die Vorgaben sind noch strenger als beim Edelbrand-Niveau. Es gelten dieselben chemisch-analytische Vorgaben wie beim Edelbrand (Limits beim Essig, Methanol, Fuselalkohole, Mindestalkoholgehalt uvm.), aber beim Österr. Qualitätsbrand ist gar keine Süßung mehr erlaubt.

Im Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex B23) finden Sie noch mehr Details z. B. zu den chemisch-analytischen Vorgaben von Edelbrand und Qualitätsbrand.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren