Neue Qualitätsstufen für Brände
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Hier die die beiden über die EU-Verordnung hinausgehenden Kategorien:
Neue Qualitätsstufe Edelbrand
Die Vorgaben sind strenger als in der EU-Verordnung. Es gibt zusätzliche chemisch-analytische Vorgaben wie beim Qualitätsbrand (Limits beim Essig, Methanol, Fuselalkohole, Mindestalkoholgehalt uvm.). Aber: Eine geringfügige Süßung ist möglich (max. 4 g/l Zucker bzw. max. 5 g/l Extrakt/Höchstgrenze für Obstbrand laut EU-Verordnung 2019/787: höchstens 18 g/Höchstgrenze für Obstbrand in Deutschland laut AGeV: 10 g). Vorsicht: Das Wort „Edelbrand“ hat jetzt in Österreich eine gesetzlich definierte Bedeutung!
Neue Qualitätsstufe Österreichischer Qualitätsbrand
Die Bezeichnung gab es früher schon. Sie wurde aber jetzt strenger definiert. Die Vorgaben sind noch strenger als beim Edelbrand-Niveau. Es gelten dieselben chemisch-analytische Vorgaben wie beim Edelbrand (Limits beim Essig, Methanol, Fuselalkohole, Mindestalkoholgehalt uvm.), aber beim Österr. Qualitätsbrand ist gar keine Süßung mehr erlaubt.
Im Österreichisches
Lebensmittelbuch (Codex B23) finden Sie noch mehr Details z. B. zu den chemisch-analytischen Vorgaben von Edelbrand und Qualitätsbrand.
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