Übermengen an Wein werden destilliert
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Das Maßnahmenpaket war im Vorfeld von den Mitgliedstaaten bewilligt worden. Es ist nun erlaubt, dass die Mitgliedsländer, Programme zur Dringlichkeitsdestillation anbieten. Bis zum 15. Oktober 2023 wird es möglich sein, im Rahmen dieser Programme Wein zu brennen. Die Hälfte der Kosten übernimmt die EU, die andere Hälfte der jeweilige Mitgliedsstaat. Das so gewonnene Destillat darf aber nicht für Trinkzwecke verwendet werden. Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen und die Konkurrenz zu anderen Spirituosen vermieden.
Ausgerechnet Bordeaux ...
Allein in Frankreich könnten 2,5 Millionen Hektoliter destilliert werden. Kostenpunkt: 160 Millionen Euro. Ausgerechnet Bordeaux, das wahrscheinlich renommierteste Weinanbaugebiet der Welt, klagt über eine strukturelle Überproduktion. Nach der Dringlichkeitsdestillation als Sofortmaßnahme steht womöglich die Stilllegung weiter Flächen als Dauerlösung an. Dafür fordern die Winzer bereits Ausgleichsprämien.
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