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Stützung des Weinmarktes

Übermengen werden destilliert

Die Weinbranche in der EU steht unter Druck. Entlastung soll eine sogenannte Dringlichkeitsdestillation schaffen. Sie gehört zu einem von der EU-Kommission veranlassten Maßnahmenpaket, das den Weinmarkt ausbalancieren soll.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Das Maßnahmenpaket war im Vorfeld von den Mitgliedstaaten bewilligt worden. Es ist nun laut der EU-Kommission erlaubt, dass die Mitgliedsländer Programme zur Dringlichkeitsdestillation anbieten. Bis zum 15. Oktober 2023 wird es möglich sein, Wein im Rahmen dieser Programme zu brennen. Die Hälfte der Kosten übernimmt die EU, die andere Hälfte der jeweilige Mitgliedsstaat. Das so gewonnene Destillat darf aber nicht für Trinkzwecke verwendet werden. Es muss zu Industriealkohol, zum Beispiel für Desinfektionsmittel oder Parfüm, verarbeitet werden.
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