Die Entwicklung im Geoschutz
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Seit dem 15. Dezember 1989 schützt die Europäische Union (vormals: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bzw. Europäische Gemeinschaft) Spirituosen mit einer geografischen Angabe unter anderem vor einer Nachahmung oder einer widerrechtlichen Verwendung. Rechtsgrundlage bisher ist die Europäische Spirituosenverordnung (derzeit: Verordnung (EU) 2019/787). Die beiden Vorläuferverordnungen enthielten jeweils einen Anhang, in dem alle in der EU eingetragenen und damit geschützten geografischen Angaben genannt waren.
eAmbrosia versammelt nun in einem verbindlichen Register alle Namen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, Wein, aromatisierten Weinerzeugnissen und Spirituosen, die in der gesamten EU registriert und geschützt sind. eAmbrosia bietet den Interessierten die Möglichkeit, die 262 Spirituosen mit einer eingetragenen geografischen Angabe mittels bestimmter Suchfunktionen zu analysieren und die Herstellungs- und Kennzeichnungsregelungen für die jeweils geschützte Spirituose nachzulesen. Bei den etablierten geografischen Angaben sind die Produktspezifikationen leider nur in der jeweiligen Muttersprache hinterlegt. So kann man die 262 Spirituosen zum Beispiel nach den 44 Spirituosenkategorien, die in der Verordnung (EU) 2019/787 definiert sind, oder nach Spirituosen, die keiner EU-rechtlich definierten Kategorie entsprechen, sortieren. Zu diesen in der EU nicht definierten Spirituosen zählen beispielsweise Tequila oder Bärwurz. Man erfährt auch, wie viele Spirituosen mit einer geografischen Angabe für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder für bestimmte Drittländer geschützt sind.
Spirituosen aus Drittländern
Aufgrund eines Schiedsverfahrens der Welthandelsorganisation (WTO) ist die EU verpflichtet, auch Drittländern die Eintragung in das EU-Register zu ermöglichen. So finden sich heute in der Datenbank eAmbrosia auch Erzeugnisse aus Drittstaaten, u.a. Tequila mit Ursprung in Mexiko, Rum (Ron) aus Guatemala oder sieben Spirituosen mit Ursprung in China. Das Spirituosenregister der Datenbank eAmbrosia enthält jedoch nicht alle Spirituosen aus Drittländern, die in der EU aufgrund eines bilateralen oder multilateralen Abkommens mit diesen Drittländern geschützt sind. Denn eine Aufnahme in das Register eAmbrosia setzt voraus, dass diese Spirituose das nach dem EU-Spirituosenrecht vorgeschriebene Registrierungsverfahren (Antragstellung mit einem Einzigen Dokument, Einspruchsverfahren) durchlaufen hat oder alternativ der Drittstaat – wie im Falle von China – die Aufnahme in das Spirituosenregister der Datenbank eAmbrosia im bilateralen Abkommen ausdrücklich vereinbart hat. Der Vorteil einer ausdrücklichen Aufnahme in eAmbrosia besteht darin, dass dann und nur dann die besonderen Vorschriften für den Bezeichnungsschutz gelten, zum Beispiel das Verbot, den Namen einer Spirituose mit einer geschützten geografischen Angabe für ein Aroma beziehungsweise Aromastoff zu verwenden. Auch bei der Verwendung einer Anspielung auf eine Spirituose mit einer eingetragenen geografischen Angabe, beispielsweise bei einem Bier, dem zur Geschmacksabrundung Tequila zugesetzt wurde, gelten strenge Schutzvorschriften, die bei einem Schutz lediglich per Abkommen nicht gelten.
In den letzten Jahren wurden viele neue Spirituosen mit einer geografischen Angabe in das Register eAmbrosia eingetragen. Von den letzten 10 Neueintragungen handelt es sich bei 7 Produkten um Obstbrände, insbesondere aus Ungarn, sog. Pálinkas. Zu nennen ist auch Hohenloher Birnenbrand beziehungsweise das Hohenloher Birnenwasser, der beziehungsweise das seit 7. Juni 2022 im Register eAmbrosia als geografische Angabe eingetragen ist.
Horizontale Geoschutzverordnung kommt
Es ist davon auszugehen, dass in Kürze die Eintragung und der Schutz von Spirituosen mit einer geografischen Angabe nach einer neuen horizontalen Geoschutz-Verordnung für alle Lebensmittel erfolgen und das Kapitel III der Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 weitgehend aufgehoben wird. Die Beratungen in Brüssel über diese Verordnung befinden sich in den sog. Trilogverhandlungen und damit in der Schlussphase. Damit in Deutschland für Spirituosen künftig neue geografische Angaben in das Spirituosenregister eAmbrosia eingetragen oder Produktspezifikationen von eingetragenen geografischen Angaben geändert werden können, muss zunächst noch eine nationale Rechtsgrundlage geschaffen werden. Geplant sind ein neues Spirituosen-Durchführungsgesetz und darauf basierend eine das Gesetz ergänzende Spirituosen-Durchführungsverordnung.
https://ec.europa.eu/agriculture/eambrosia/geographical-indications-register
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