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EU: Trilog von Rat und Parlament

Einigung beim Geoschutz

Die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments haben am 24. Oktober eine vorläufige Einigung über die Stärkung der für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse geltenden geografischen Angaben und anderen Qualitätsregelungen erzielt.

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Siegel für eine Geschützte geografische Angabe
Siegel für eine Geschützte geografische Angabeec.europa.eu (Logo), Colourbox.de (Flagge)
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Dadurch soll ihr Gebrauch in der ganzen EU gesteigert werden. Diese Einigung wird greifbare Vorteile für die ländliche Wirtschaft bewirken und das gastronomische Erbe der EU in der ganzen Welt schützen.

Was wurde vereinbart?

Mit den überarbeiteten Vorschriften wird das bestehende System durch folgende Elemente verbessert:
• ein vereinfachtes und effizienteres Registrierungsverfahren. Damit wird die Wartezeit zwischen der Anmeldung und der tatsächlichen Registrierung der geografischen Angabe verkürzt.
• mehr Schutz geografischer Angaben – auch im Internet, z. B. in Domänennamen. Dies wird durch Geoblocking im Einklang mit dem Gesetz über digitale Dienste erfolgen.
• eine stärkere Rolle der Erzeugervereinigungen. Die Mitgliedstaaten werden anerkannte Erzeugervereinigungen mit mehr Befugnissen und Verantwortlichkeiten benennen können. Mit der heute erzielten Einigung sollen die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Bestimmungen über anerkannte Erzeugervereinigungen beibehalten werden, während es den anderen Mitgliedstaaten freigestellt ist, ein System der Anerkennung einzurichten.
• stärkere Betonung der Nachhaltigkeit. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine können die Erzeugervereinigungen Nachhaltigkeitspraktiken vereinbaren, die über die Unionsstandards oder nationale Standards hinausgehen. Die Erzeugervereinigungen könnten diese Praktiken gegebenenfalls in Nachhaltigkeitsberichten vorstellen.
• Aufnahme einiger Bestimmungen im Zusammenhang mit Wein, die derzeit durch die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) abgedeckt werden, in den Geltungsbereich der neuen Verordnung.

Die Einigung bietet auch Schutz für geografische Angaben betreffend Zutaten in vorverpackten Lebensmitteln. Um die Bezeichnung einer geografischen Angabe in Bezug auf eine Zutat in einem vorverpackten Lebensmittel zu verwenden, beispielsweise auf dem Etikett oder in der Werbung, muss der Erzeuger die entsprechende Erzeugervereinigung vorab darüber in Kenntnis setzen.

Weiteres Vorgehen

Die fachlichen Arbeiten zur Vervollständigung des Rechtstextes im Einklang mit der vorläufigen Einigung werden fortgesetzt. Nach Abschluss wird der Text den Vertretern der Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) zur Billigung vorgelegt. Vorbehaltlich einer Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen muss die Verordnung im Anschluss vom Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Hintergrund

Geografische Angaben schützen die Bezeichnungen von Erzeugnissen mit besonderen Merkmalen, einer besonderen Qualität oder einem besonderen Ansehen, die an ihr Erzeugungsgebiet gebunden sind. Diese Erzeugnisse sind somit vor Nachahmungen oder Betrug geschützt, während das geografische System garantiert, dass sie in ihrer Ursprungsregion nach hohen Standards " erzeugt wurden. Für den Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Wein gibt es geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und geschützte geografische Angaben (g. g. A.), während es für Spirituosen geografische Angaben (g. A.) gibt. Einige bekannte Beispiele sind Parmigiano Reggiano, Champagner, Kalamata-Oliven, polnischer Wodka, Queso Manchego oder Gruyère. Außerdem schützt die Europäische Union garantiert traditionelle Spezialitäten. Dabei handelt es sich um die Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, bei denen die traditionsbezogenen Aspekte des Erzeugnisses herausgestellt werden, ohne dass eine Verbindung zu einem bestimmten geografischen Gebiet besteht. Einige berühmte garantiert traditionelle Spezialitäten sind Pizza Napoletana und Vieille Kriek. Zur Verbesserung des bestehenden Systems hat die Europäische Kommission am 31. März 2022 einen Gesetzgebungsvorschlag zu geografischen Angaben der EU für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgelegt. Die Gruppe „Horizontale Agrarfragen“ (Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen) des Rates und der SAL haben den Text eingehend geprüft. Am 8. Mai 2023 hat der SAL den Standpunkt des Rates festgelegt. Die Triloge zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament begannen am 6. Juni 2023 und endeten mit der letzten Zusammenkunft am 24. Oktober 2023, bei der eine vorläufige Einigung zwischen den beiden Organen erzielt wurde.

"Geografische Angaben präsentieren die Spitzenprodukte unserer reichhaltigen europäischen gastronomischen Tradition. Die heute erzielte Einigung wird dazu beitragen, den Gebrauch geografischer Angaben in ganz Europa zu steigern, ihren Schutz – insbesondere im Internet – zu verstärken und den ausgezeichneten Ruf europäischer Produkte auf den weltweiten Märkten aufrechtzuerhalten." Luis Planas Puchades, amtierender spanischer Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung

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