Brenner/Brennerinnen im landwirtschaftlichen Bereich: Meisterprüfung in Zukunft möglich
Das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
(BMELV) wird in
Kürze eine Verordnung über
die Anforderungen in der
Meisterprüfung für den Beruf
Brenner/Brennerin (landwirtschaftlicher
Bereich) in
Kraft setzen.
- Veröffentlicht am
Das Land Baden-
Württemberg wird daraufhin
zusammen mit den
Ländern Bayern, Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland
eine Prüfung zum Landwirtschaftlichen
Brennmeister/
Brennmeisterin organisieren
und entsprechende
Vorbereitungskurse anbieten.
Voraussetzungen für die Zulassung
zur Meisterprüfung
sind entweder eine abgeschlossene
Berufsausbildung
als Brenner und danach eine
mindestens zweijährige Berufspraxis
oder eine abgeschlossene
Berufsausbildung
in einem anderen landwirtschaftlichen
Beruf und danach
eine mindestens dreijährige
Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige
Berufspraxis. Die Zahl der
Bewerber bei dieser ersten
Meisterprüfung ist auf 25 begrenzt.
Gehen mehr Bewerbungen
ein, wird es ein Auswahlverfahren
geben, bei
dem Bewerber mit einer abgeschlossenen
Ausbildung
im Beruf Brenner den Vorzug
erhalten. Bewerbungen
sind zu richten an das mit
der Geschäftsführung beauftragte
Regierungspräsidium
Freiburg, Referat 31,
79095 Freiburg.
Bewerbungsschluss ist der
31.10.2008.
Für Interessenten gibt es
am 15. Oktober 2008 um
18 Uhr einen Informationsabend
beim Landratsamt Offenburg
(Landwirtschaftsamt),
Prinz-Eugen-Straße 2.
Anmeldung:
Frau Bärbel Beha
Telefon 0781/8057-216
Weitere Informationen:
www.landwirtschaft-bw.de
RP Freiburg
Anmeldung:
Frau Bärbel Beha
Telefon 0781/8057-216
Weitere Informationen:
www.landwirtschaft-bw.de
RP Freiburg
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