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Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB): Eberhard Haake neuer Präsident

Der Bundesminister der Finanzen hat Eberhard Haake mit Wirkung vom 1. September 2008 mit der „Weisung der Geschäfte“ der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) beauftragt.
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Damit tritt der 56jährige Haake, der seit 2003 Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der OFD Köln und zuvor in verschiedenen Funktionen im BMF tätig war, die Nachfolge von Lutz-Jürgen Brinkmann an, der offiziell am 30. September 2008 aus dem Amt des BfB-Präsidenten ausscheidet. Das Branntweinmonopol ist auf Grund einer beihilferechtlichen Ausnahmeregelung in der Verordnung über die einheitliche GMO für Agrarprodukte zunächst nur bis zum 31. Dezember 2010 zulässig. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 29.Mai 2008 die Bundesregierung aufgefordert, schon in 2008 bei der EU-Kommission dafür einzutreten, dass die Ausnahmeregelung um weitere 7 Jahre verlängert wird. Diese Entschließung, so gut unterrichtete Kreise, dürfte mit dazu beigetragen haben, dass die BfB-Präsidentenstelle nachbesetzt wird. Red.
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