Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB): Eberhard Haake neuer Präsident
Der Bundesminister der
Finanzen hat Eberhard
Haake mit Wirkung vom
1. September 2008 mit der
„Weisung der Geschäfte“ der
Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein (BfB) beauftragt.
- Veröffentlicht am
Damit tritt der 56jährige
Haake, der seit 2003 Leiter
der Abteilung Finanzkontrolle
Schwarzarbeit bei der
OFD Köln und zuvor in verschiedenen
Funktionen im
BMF tätig war, die Nachfolge
von Lutz-Jürgen Brinkmann
an, der offiziell am 30. September
2008 aus dem Amt
des BfB-Präsidenten ausscheidet.
Das Branntweinmonopol
ist auf Grund einer
beihilferechtlichen Ausnahmeregelung
in der Verordnung
über die einheitliche
GMO für Agrarprodukte zunächst
nur bis zum 31. Dezember
2010 zulässig. Der
Deutsche Bundestag hat in
seiner Entschließung vom
29.Mai 2008 die Bundesregierung
aufgefordert, schon
in 2008 bei der EU-Kommission
dafür einzutreten, dass
die Ausnahmeregelung um
weitere 7 Jahre verlängert
wird. Diese Entschließung,
so gut unterrichtete Kreise,
dürfte mit dazu beigetragen
haben, dass die BfB-Präsidentenstelle
nachbesetzt wird.
Red.
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