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Stellungnahme einer Brennerin

Wir würden gerne mehr Steuern zahlen!

Obwohl sich unser Bundesland rühmt, die größten Streuobstwiesen Europas zu besitzen und stolz darauf ist, dass jeder zweite deutsche Apfel hier gedeiht – spricht die Realität eine andere Sprache - leider! Immer mehr Streuobstwiesen werden gerodet, immer mehr landwirtschaftliche Flächen liegen brach.
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Schray
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Den Brennern werden seitens der Behörden zunehmend Hindernisse in den Weg gelegt. Veraltete Brennkontingente behindern eine kreative Produktion. Im Supermarkt finden regionale Destillate, Streuobst und Produkte aus lokalem Getreide nur wenig Raum.

Die Bewirtschaftung der Landflächen ist zur finanziellen Sackgasse geworden und die nächste Generation zögert, das Erbe fortzuführen. Zwei große Fragen bleiben: Wer wird dann unsere Landschaft pflegen? Wer wird Obst und Getreide noch verarbeiten? Deshalb erheben auch wir unsere Stimme und fordern mit Nachdruck eine Kontingenterhöhung von jetzt 300 Liter/Alkohol auf 700 Liter/Alkohol pro Jahr. Diese Maßnahme ist nicht nur ein Akt der Selbsthilfe für die Bewahrung der Brennkultur, sondern auch eine dringend notwendige Investition in den Schutz unserer Umwelt und Traditionen.

Katrin Schray © Schray


Sogar der Staat würde davon profitieren. Denn eine Kontingenterhöhung könnte etwa zusätzliche Zig Millionen Euro allein an Alkoholsteuer-Einnahmen generieren und somit einen entscheidenden Beitrag zur Rettung unserer Streuobstwiesen, unserer Landwirtschaft und unserer kulturellen Identität leisten.

Es ist jetzt an der Zeit, darüber aufzuklären und die Erkenntnis zu schaffen, dass Alkohol nicht bloß Suchtpotential in sich bergen kann und Destillate weit mehr als nur Genussmittel sind. Sie sind Schlüsselakteure und Wegbereiter für den Schutz unserer Landschaft und Traditionen. Destillate sind ein Beitrag zur Umwelt und Kultur. Sie fangen die Aromen der Natur ein, bilden die Basis eines jeden Parfums, vieler medizinischen Produkte und verbinden unterschiedliche Kulturen.

Wir Kleinbrenner bewahren diese jahrhundertealte Tradition des Destillierens. Unsere handwerklich hergestellten Destillate spiegeln nicht nur das kulturelle Erbe wider, sondern sind auch wichtige Wirtschaftsfaktoren in vielen Regionen. Dennoch sehen wir uns mit viel zu niedrigen Alkoholkontingenten und den ausufernden bürokratischen Hindernissen konfrontiert. Für uns Kleinbrenner bedeutet eine Kontingenterhöhung Anerkennung, Wertschätzung und substanzielle Investition in den Erhalt unseres ökologischen Erbes – mit dem Fokus auf hochwertigen, maßvollen Genuss!

Die Zeit ist mehr als reif, in der von allen politischen Akteuren verantwortungsbewusstes Handeln erwartet wird!

Zahlen und Fakten

Die Klein- und Obstbrenner verarbeiten seit dem 18. Jahrhundert überwiegend Obst von Streuobstwiesen und ermöglichen somit den Erhalt einer uralten Kulturlandschaft, die ihresgleichen in Europa sucht. Diese Streuobstwiesen bieten nicht nur seltenen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat, sondern sind auch ein natürliches Refugium alter Obstsorten.

Ein Blick in die zurückliegenden Jahrzehnte zeigt jedoch einen stetigen Rückgang. Gab es in den 1960er Jahren noch knapp 18 Millionen Streuobstbäume, so waren es in den 1990er Jahren bereits nur noch 10 Millionen. Im Mittel ist bis 2023 ein linearer Rückgang von 100.000 Bäumen pro Jahr allein in Baden-Württemberg zu verzeichnen. Die Erfassung wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg von Prof. Dr. Klaus Schmieder der Universität Hohenheim durchgeführt

Die Vermarktung von Streuobst als Tafelobst lohnt sich finanziell nicht. Pro 100 kg Streuobst erhält der Obstbauer nur 10,00 Euro. Streuobstbewirtschafter benötigen jedoch rund 25 € pro 100 kg, um rentabel wirtschaften zu können. Durch die Verarbeitung des Streuobstes zu Destillaten kann eine bessere Rentabilität erreicht werden.

Die Anzahl der Kleinbrenner in Süddeutschland ist von 50.000 vor dem Zweiten Weltkrieg über 45.000 nach dem Krieg auf 30.000 in den 1990er Jahren weiter zurückgegangen. Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft hat sich die Zahl stetig reduziert. Der Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner e. V. kämpfte zwar um den Erhalt der Rechte und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seiner Mitglieder, verlor jedoch, was zur Folge hatte, dass 2017 das Branntweinmonopol aufgehoben wurde. Die Zahl der Abfindungsbrenner ist weiter rückläufig.

Ausländische Brennereien, auch aus Mitgliedsländern der EU dürfen pro Jahr 500 Liter/Alkohol brennen, stehen somit klar im Vorteil gegenüber Deutschland.

Zur Autorin

Katrin Schray, ist Brennerin, staatlich geprüft in Brennereifachwesen (Technologie & Praxis), Edelbrandsommelière, WSET geprüft mit Auszeichnung "pass with merit"

Stimmen die hier aufgestellten Thesen?

Ein Branchenkenner kommentiert die hier aufgestellten Thesen folgendermaßen:

Aus der Sicht des Fiskus ist die Überschrift „Wir (Brenner) würden gerne mehr Steuern zahlen“ in ihrer Pauschalität nicht zutreffend. Bei einer unterstellten jährlich gleichbleibenden Produktionsmenge an Obstdestillaten in Deutschland würde der Bund im Ergebnis weniger Alkoholsteuer einnehmen. Von einer jährlich etwas gleichbleibenden Produktionsmenge in Deutschland ist auszugehen, weil sich der Konsum an Obstbränden in Deutschland in den nächsten Jahren nicht erhöht erhöhen dürfte und ein Verkauf von in Deutschland hergestellten Abfindungsdestillaten an andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten EU-rechtlich untersagt ist und somit auch eine Erstattung der von Abfindungsbrennereien gezahlten geringeren Alkoholsteuer nicht möglich ist. Zwar würde ein Abfindungsbrenner, der künftig jährlich 700 Liter reiner Alkohol (r.A.) p.a. (anstelle von 300 Liter r.A. per annum p.a.) herstellt, eine Summe von 7.154 € (anstelle 3.066 €) an Alkoholsteuer zahlen. Bei den zuvor genannten ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen würde die Mehrproduktion an Abfindungsdestillaten in Höhe von jährlich 400 Liter r.A. zu einer Verdrängung dieser Menge führen, die bisher mit dem vollen Regelsatz der Alkoholsteuer in Höhe von 13,03 € je Liter r.A. versteuert wird. Somit entstünde dem Fiskus allein durch das geringere Alkoholsteueraufkommen (Abfindungsbrenner zahlen den reduzierten Alkoholsteuersatz von 10.22 € je Liter r.A.) ein Verlust bzw. eine Steuermindereinnahme von 1.124 € je Abfindungsbrenner, der sein 700-Liter-Kontingent voll ausschöpfen würde.

Kein Abschnittsbrennen bei 700 Liter

Der Verlust dürfte aber noch größer sein, weil die Kontingenterhöhung auch die Mengen an steuerfreien Überausbeuten erhöht, die ein Abfindungsbrenner gegenüber einem Verschlussbrenner herstellen darf, so dass bei einem gleichbleibenden Konsum von Obstbränden in Deutschland weitere vollversteuerte Ware verdrängt würde.

Bisher hat der Bundesverband der Klein- und Obstbrenner nur eine Erhöhung auf 500 Liter r.A. gefordert, um unter anderem noch ein Abschnittsbrennen für 2 Kalenderjahre möglich zu machen. Bei einer Erhöhung auf 700 Liter wäre ein Abschnittsbrennen rechtlich nicht mehr möglich.

Der letzte Satz „Ausländische Brennereien, auch aus Mitgliedsländern der EU, dürfen pro Jahr 500 Liter/Alkohol brennen, stehen somit klar im Vorteil gegenüber Deutschland“ ist in dieser apodiktischen Formulierung nur unter einer relativ unwahrscheinlichen Annahme richtig. Das wäre nur dann der Fall, wenn z. B. eine Verschlussbrennerei mit Sitz in Frankreich oder Österreich ihre gesamte Produktion von jährlich 500 Liter r.A. auf dem deutschen Markt absetzen würde. Kleine Brennereien mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, die nur 500 Liter r.A. per annum herstellen und die gesamte Alkoholmenge außerhalb des eigenen Landes ausschließlich in Deutschland verkaufen, dürften nur theoretisch existieren.

Im Übrigen stellt die Regelung, dass ein ausländischer Kleinbrenner mit einer maximal jährlichen Alkoholproduktion von 500 Liter per annum, für den Verkauf von Obstbränden in Deutschland nur eine Alkoholsteuer in Höhe von 7,30 € zu zahlen hat, nur eine Gleichbehandlung mit einem deutschen Abfindungsbrenner dar, der eine Alkoholsteuer in Höhe von 10,22 € je Liter r.A. zahlt und bis zu 40 % steuerfreie Überausbeuten erzielen darf. Diese Gleichbehandlung hatte die Europäische Kommission seinerzeit gefordert, um das Vertragsverletzungsverfahren gegen das deutsche Abfindungsbrennen zu beenden. Eine kleine Brennerei in anderen EU-Mitgliedstaaten, die ebenfalls wie eine deutsche Abfindungsbrennerei einer pauschalen Input-Besteuerung unterworfen ist (z. B. eine österreichische Abfindungsbrennerei), darf nach der geltenden Alkoholsteuerstruktur-Richtlinie 92/83/EWG ebenfalls wie die deutsche Abfindungsbrennerei keinen EU-Intrahandel betreiben.

Zwar trifft es zu, dass Abfindungsbrennereien zu einem großen Teil oder sogar überwiegend Obst aus Streuobstwiesen zu Destillaten verarbeiten und somit den wichtigen Beitrag zum Erhalt einer ökologisch wertvollen Kulturlandschaft leisten, Streuobst wird jedoch auch von Obstverschlussbrennereien, Fruchtsaftkeltereien und Herstellern von Fruchtweinen (Apfelwein, Birnenwein) verwertet.

In Nordrhein-Westfalen, wo es traditionell kaum Abfindungsbrennereien gab, gibt es auch Streuobstwiesen, die über Landschaftsschutzprogramme und die EU-GAP-Strategieplan-Verordnung gefördert werden.

Es ist jedoch unbestritten, dass seit der Abschaffung des Branntweinmonopols Ende 2017 und dem damit einhergehenden Wegfall der Möglichkeit, Obstdestillate zu Garantiepreisen an die staatliche Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zur weiteren Verwertung abzuliefern, sich das Abfindungsbrennen bei den geltenden Brennkontingenten von 300 Liter r.A. per annum ökonomisch nur noch bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (z. B. Verkauf von Premium-Edelbränden im eigenen Hofladen) rechnet und daher das Sterben der Abfindungsbrenner weiter gehen dürfte. Zu dieser schlechten ökonomischen Lage hat zusätzlich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine beigetragen, der die Kosten für Rohstoffe, Betriebsmittel (z. B. Glasflaschen) und Energie in die Höhe getrieben hat. Das federführende Bundesministerium der Finanzen sollte daher möglichst bald die Initiative ergreifen, das Alkoholsteuergesetz dahingehend zu ändern, die geltenden jährlichen Brennkontingente für Abfindungsbrennereien von derzeit 300 Liter r.A. per annum auf 500 Liter r.A. per annum zu erhöhen.

Katrin Schray antwortet darauf

Die Aussage, dass die Überschrift "Wir würden gerne mehr Steuern zahlen" fragwürdig ist, kann durchaus diskutiert werden. Der Fokus des Branchenkenners sollte jedoch nicht nur auf der Alkoholsteuer liegen, sondern auch auf anderen Aspekten, die einen monetären Beitrag zur Gesellschaft leisten.

Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Erhöhung der Produktionsmenge an Obstdestillaten nicht zwangsläufig zu einem gleichbleibenden Konsum führen muss. Durch gezielte Marketingstrategien oder Innovationen könnten Abfindungsbrenner den Absatz ihrer Produkte steigern, was wiederum zu höheren Gesamteinnahmen an Alkohol-, Umsatz und Einkommenssteuer für den Staat führen kann.

Beispielhaft der Apfelbrand-Boom (Saurer Apfel) in den 90er Jahren. Auch Gin war Jahre lang tot und ist über Nacht von den Toten auferstanden. Solche Booms und Trends gibt es immer wieder. Was es jedoch nicht gibt, das über Nacht die Obstbäume wachsen und die nötigen Früchte tragen, die für ein Revival der Obstbrände nötig sind.

Die Argumentation, dass ein Verlust von 1.124 € durch die Verdrängung von 400 Litern L/A. entstehen würde, vernachlässigt die Möglichkeit, dass eine Steuererhöhung auch Anreize für eine gesteigerte Produktivität setzen kann, was zu einem Ausgleich des potenziellen Verlusts führen könnte.

Dass der Bedarf einer Kontingenterhöhung bei Abfindungsbrennereien gegeben ist, ist beispielsweise klar am Gin-Trend zu belegen. Viele Abfindungsbrenner haben sich diesem Trend angeschlossen, konnten wirtschaftlicher arbeiten. Aus einem einfachen Grund: die Herstellung von Gin wurde nicht zum Kontingent von 300 L/A dazugezählt. Nur so war es den Abfindungsbrennern möglich mehr zu produzieren und ökonomischer zu arbeiten.

Ein Mehrbedarf belegt auch die Tatsache, dass viele Abfindungsbrennereien in anderen Produktbereichen auf Prima Sprit und Aroma zurückgreifen, um daraus beispielsweise Liköre oder Spirituosen herzustellen, weil dies die einzige Art und Weise ist höhere Mengen zu produzieren und zu vermarkten. Eine fragwürdige Möglichkeit, die recht wenig mit der Erhaltung von Handwerk und Natur zu tun hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anschauung des Branchenkenners, die Alkoholsteuer isoliert zu betrachten nicht ausreicht. Es müssen vielmehr auch die potenziellen positiven Effekte höherer Steuereinnahmen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft als Ganzes berücksichtigt werden.

Meines Erachtens ist der Vorstoß des Bundesverbandes der Klein- und Obstbrenner, lediglich eine Erhöhung auf 500 Liter L/A. zu fordern und das Abschnittsbrennen für 2 Kalenderjahre zu bewahren, kurzsichtig und vernachlässigt potenzielle langfristige Vorteile für die Branche. Eine Erhöhung auf 700 Liter L/A. könnte nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit steigern, sondern auch eine nachhaltigere Entwicklung ermöglichen. Die Branche sollte sich nicht auf kurzfristige Lösungen versteifen, sondern innovative Wege suchen, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben.

Es ist entscheidend, die vorgebrachten Argumente des Branchenkenners kritisch zu hinterfragen und differenzierte Gegenargumente zu präsentieren. Der Hinweis darauf, dass auch Obstverschlussbrennereien, Obstkeltereien und Apfelweinhersteller Streuobst nutzen, sowie die Existenz von geförderten Streuobstwiesen in Nordrhein-Westfalen, sind keineswegs ausreichend, um die Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit der Streuobstnutzung zu negieren. Die Erwähnung von Nordrhein-Westfalen als Region ohne traditionelle Abfindungsbrennereien ist zwar korrekt, jedoch nicht repräsentativ für die Gesamtsituation in Deutschland. (Gesamtfläche Streuobstwiesen Deutschland 400.000 ha, davon in Baden-Württemberg 89.000 ha, in NRW 18.000 ha). Den Fokus also auf eine einzige Region mit wenigen Abfindungsbrennereien zu legen verzerrt die Realität

Die Tatsache, dass auch Obstverschlussbrennereien, Obstkeltereien und Apfelweinhersteller Streuobst verwenden, darf nicht dazu führen, die spezifischen Probleme und Auswirkungen, des Schwindens der Abfindungsbrennereien und Streuobstwiesen, zu ignorieren.

Abgesehen davon finden auf einer Streuobstwiese nicht nur Obstbäume ihren Platz. Auch beispielsweise Walnussbäume prägen das Bild. Im gesamten Erwerbsanbau werden in Deutschland jährlich kaum mehr als 300 Tonnen geerntet. Im Vergleich dazu importierten wir fast 52.400 Tonnen Walnusskerne. Bei jährlich 100.000 schwindenden Streuobstbäumen, vielleicht auch ein Gedankenansatz zum Thema Erhaltung der Streuobstwiesen, generieren von Einkommen der Streuobstbesitzer, die gerne auch gleichzeitig Abfindungsbrenner sein dürfen, mehr Regionalität und Nachhaltigkeit.

Es sollte auch betont werden, dass die Existenz von Landschaftsschutzprogrammen und EU-Förderungen für Streuobstwiesen nicht zwangsläufig bedeutet, dass mit Hilfe dieser eine Ausgewogenheit zwischen Ökonomie und Ökologie erzielt werden kann. In der Diskussion um die Streuobstnutzung ist es unabdingbar, eine ausgewogene Perspektive einzunehmen und die spezifischen Belange der unterschiedlichen Akteure zu berücksichtigen.

Wie zeitgemäß der bis zu 40 % steuerfreie Überausbeutensatz noch ist, birgt auch Gesprächsstoff und -bedarf. Bedingt durch den Klimawandel (Spätfrost, Nässe, Trockenheit) ist es fraglich, wie lange es Überausbeuten noch geben wird.

3 Kommentare
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  • schnapsschöner 26.01.2024 11:48
    Guten Tag, ich bin Landwirt im Nebenerwerb. Seit 2002 bewirtschafte ich nur noch rund 75 ar Streuobstwiesen. Das 300ltr. Brennrecht meiner Abfindungsbrennerei wurde 1923 von meinem Urgroßvater erworben. Seit dem Ende des Branntweinmonopols bleibt dieses weitgehend ungenutzt. Ich brenne im wesentlichen für Stoffbesitzer, im jährlichen Durchschnitt rund 100 Brände für 40 Stoffbesitzer. In einem bin ich mir sicher: Eine Erhöhung des Kontingentes begünstigt das Wachstum einzelner Betriebe und führt somit zwangsläufig zum "Sterben" vieler kleiner Brennereien. Ich habe meine Zweifel ob immer mehr, größer, höher, weiter der richtige Weg ist. Die Zeitschrift Kleinbrennerei wird künftig, ebenso wie viele Brennerverbände, das Wort "Klein" aus ihren Bezeichnungen streichen müssen. Die Badener haben dies bereits getan.
  • User_MTg3MTEyOQ 24.01.2024 08:45
    Hallo, Offen gesagt bin ich in der Debatte etwas zweigeteilt. Zum einen hab ich Verständnis dafür, dass Streuobstwiesen, aber auch „normale“ Obstbäume gepflegt und unterhalten werden müssen, oder besser sollten. Mit 300LA im Jahr kann die verkaufsfähige Ware von ca. 750liter hergestellt werden. VL und Ubermenge berücksichtigt. Es ist sicherlich richtig, dass mit dieser Menge kein Betrieb zu führen ist, aber dies ist auch nicht Sinn und Zweck der Abfindungsanlage. Wenn jemand mehr produzieren will, dann bleibt noch immer die Möglichkeit in eine verschlussanlage zu investierten. So muss dies im Übrigen jeder machen, der kein Landwirt ist. Und hier kommt man dann gerne mal zur anderen Seite der Medaille. Es gibt einige Verschlussbrennereien die vor dem Thema stehen, brennen zu wollen und dann das Invest und Kauf nehmen zu müssen, hinzu kommen Gewerbesteuern, Versicherungen, kein subventioniertes Wasser und Abwasser, Entsorgungssysteme. Lustiger weise sind die Auflagen der Lebensmittelverordnungen deutlich höher, Beiträge für die Berufsgenossenschaft usw. All dies darf der Gewerbebetrieb Verschlussbrennerei zusätzlich auf die rund 30% höhere Alkosteuer auf sein Produkt draufschlagen. Gerecht… kann ich so nicht sagen. Aber Fakt ist, jeder der einen Wirtschaftsbetrieb führt ,muss Mittel und Wege finden seine Produkte zu verkaufen, unter Marktbedingungen die für alle annähernd gleich sind. Immer nur weinen bringt da auch nicht die Lösung….. wir sterben weil unser, nicht gerade hochwertig gebrannter Alkohol, nicht mehr vom Monopol abgenommen wird. Ja es haben sicherlich einige der abfindungsbrenner aufgehört weil kein Absatz mehr vorhanden war, aber hätten diese Brenner den Alkohol vermarkten können? Oder war alles nur auf das Monopol ausgelegt? Wenn wir mal über den Tellerrand schauen und sehen kleine Handwerksbetriebe, mit was diese zu kämpfen haben, da wirkt die Diskussion um 200Liter Alkohol fast lächerlich…. Also liebe Kleinbrenner zu denen ich mich, obwohl ich nen Verschlussanlage habe, auch zähle, Kirche im Dorf lassen und Wege finden die zum Ziel führen, so wie der kleine Handwerker um die Ecke, und der hat keine Erntehelfer die mal schnell die Scheune verputzen, da mal noch ne Wohnung auf den Hof bauen oder sonstige ausgedehnte Erntearbeiten ausführen…. Ahhh vom privilegierten bauen mal ganz abgesehen, für alle die es noch nicht wissen, Gewerbegrundstücke kosten Geld….
  • User_MTMxMTg4Ng 18.01.2024 08:49
    Man kann Frau Schray nur beipflichten. Die Bundespolitik sonnt sich darin, dem Umweltschutz Verfassungsrang zu geben. Gleichzeitig wird der Zoll angehalten, die Kleinbrenner und Stoffbesitzer noch weiter zu gängeln, als Schwarzbrenner zu verunglimpfen, Auflagen noch weiter zu erhöhen, Werbeverbote zu erlassen. Das ist der effektivste Weg, Besitzern von Streuobstwiesen Pflege und Erhalt derselben zu vergällen. (Man betrachte die Statistiken zum Schrumpfen der Streuobstflächen im deutschen Südwesten - der Bestand der oft vergreisten, ungepflegten Bäume verliert sich im freien Fall.) Dieses erwiesenermaßen hochwertigste mitteleuropäische Biotop wird in seiner Kleinräumigkeit vorwiegend von Nebenerwerbsbauern, Hobby- und Freizeitaktivisten erhalten. Wenn man diesen die Möglichkeit nimmt, dies in einem auch nur halbwegs erträglichen Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu betreiben (Herstellen und Vermarkten von Destillaten u.a.), lässt man diese engagierten, praktischen Umweltschützer am langen Arm verhungern. Insgesamt ziehen da Bundespolitik und Europäische Politik am gleichen Strang. Bleibt die Frage, ob es sich dabei um eine Form der Schizophrenie handelt, um hochgradige Naivität oder schlicht weltferne Dummheit. Wie es besser geht, zeigt wieder einmal das Beispiel Schweiz: Dort steht man nicht nur zu Destillaten als einem erhaltenswerten Kulturgut, sondern gibt den Brennern auch den Spielraum, den sie brauchen, die Arbeiten in die Abläufe eines Bauernhofs zu integrieren. So sieht verantwortungsvolle Landwirtschafts-Politik aus - weit entfernt von einer Grünen Spielwiese! Bauernproteste - War da was? Peter Bury
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