Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Messung des Alkoholgehalts in der Schweiz

Es wird komplizierter und teurer

Der Alkoholgehalt von Spirituosen muss von den Abfüllern gemessen und auf den Etiketten korrekt vermerkt werden - auch in der Schweiz. Es werden nur geringe Abweichungen toleriert. Das gilt nach wie vor. Das Problem: Es sind in der Schweiz keine neuen geeichten Alkoholmeter mehr erhältlich. Die nun gefundene Lösung macht es nicht in jedem Fall leichter.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Messung des Alkoholgehalts durch Spindelung mit einem Alkoholmeter.
Messung des Alkoholgehalts durch Spindelung mit einem Alkoholmeter.Springob
Artikel teilen:

Gängige Praxis war es, dass Brenner geeichte Alkoholmeter bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung erwerben konnten. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung ist seit 2018 Geschichte. Der Vertrieb von geeichten Alkoholmetern ist es mittlerweile auch, denn diese gelten wegen ihres Quecksilbergehaltes nicht mehr als eichfähig. Allerdings dürfen die bisher verwendeten Alkoholmeter der EU-Klasse 2 weiterhin verwendet werden. Doch was tun, wenn die vorhandenen ersetzt oder neu erworben werden sollen?

Zu kleiner Markt

Die Branche, die Brenner- und Spirituosenverbände, bemühte sich um eine Lösung, die elektronischen Messmittel sollten als geeichte Geräte anerkannt werden. Dies gelang nicht, weil sich keiner der betroffenen Hersteller fand, der seine Geräte amtlich eichen lassen wollte. Ganz einfach, weil die Hürden die Geräte verschlusssicher zu machen hoch waren und der Schweizer Markt zu klein ist.

Als Ausweg aus diesem Dilemma ist folgende Regelung gefunden worden: Die Spirituosenbetriebe dürfen nicht amtlich geeichte Messmittel nach Wahl nutzen. Die Verantwortung für eine genaue Angabe der hergestellten Spirituosen obliegt dem deklarierenden Betrieb. Ihm stehen für die Feststellung des Alkoholgehalts die bisherigen Alkoholmeter, elektronische Messgeräte oder die Dienstleistungen eines Labors zur Verfügung.

Allerdings: Bei Differenzen sind die amtlich festgestellten Werte maßgebend. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sendet dazu Proben an das Labor METAS. Solche Abweichungen sind aber in der Regel das kleinere Problem. Das größere ist ein finanzielles.

Das Problem für kleinere Betriebe

Es ist schwer vorstellbar, dass kleine Betriebe 2000 bis 4000 Franken (derzeit 2040 bis 4080 Euro) investieren, um ein elektronisches Messgerät zu erwerben. Und der Weg über ein akkreditiertes Labor ist auch nicht gratis. Eine einzelne Labormessung schlägt mit rund 80 Franken (derzeit rund 82 Euro) zu Buche.

Das heißt in der Konsequenz: Kleine Brennereien haben einen Grund mehr, ihren Betrieb einzustellen. Denn es wird für sie schwieriger oder gar unmöglich, gewinnbringend ihre Produkte korrekt ausgezeichnet auf den Markt zu bringen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren