Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Neue EU-AGRI-FOOD-Geoschutzverordnung, Teil II

Weitere Änderungen - mit ihren Konsequenzen

Die neue EU-Agri-Food-Geoschutzverordnung bringt für Brenner noch weitere Änderungen mit sich. Es bleiben aber rechtliche Unklarheiten, nicht zuletzt was geschützte geografische Angaben wie das Schwarzwälder Kirschwasser und seine Erzeuger angeht.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Siegel für eine Geschützte geografische Angabe
Siegel für eine Geschützte geografische Angabeec.europa.eu (Logo), Colourbox.de (Flagge)
Artikel teilen:

Was das künftige Geoschutz-System im Spirituosensektor betrifft, so regeln sich ab 1. Januar 2025 die Verfahren zur Eintragung neuer geografischer Angaben, zur Änderung der Produktspezifikationen für eingetragene geografische Angaben, zum Einspruch und zur Löschung nach der neuen Agrar-Geoschutzverordnung (EU) 2024/1143 sowie der noch zu erlassenden ergänzenden Ausführungsvorschriften in einer Delegierten und einer Durchführungsverordnung.

Im Spirituosensektor bleiben die geltenden Besonderheiten und Ausnahmen im Wesentlichen aufrecht erhalten. Dazu zählt die Freistellung von der Verpflichtung, das EU-Logo (Unionszeichen) obligatorisch auf dem Etikett angegeben zu müssen. Wie bisher bleibt die freiwillige Verwendung des Unionszeichens für eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) zulässig.

Die einzige gravierende Neuerung ist hier Artikel 37 Absatz 5, der nach einer Ablauf einer Übergangszeit von 24 Monaten ab 13. Mai 2024 vorschreibt, dass der Erzeuger einer Spirituose mit einer eingetragenen geografischen Angabe in jedem Falle im selben Sichtfeld wie die geografische Angabe angegeben werden muss. So ist nach dem geltenden Wortlaut der Regelung derzeit rechtlich unklar, ob z.B. bei einem Schwarzwälder Kirschwasser, das von einer Handelskette vertrieben wird und das von einer Obstverschlussbrennerei auf Basis von gekauften Abfindungsdestillaten aus mehreren Kleinbrennereien hergestellt wird, künftig alle kleinen Brennereien als Erzeuger auf dem Etikett angegeben werden müssen. Das wäre nicht praktikabel.

Link auf die neue Agrar-Geoschutzverordnung (EU) 2024/1143 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren