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Informationsfahrt der Generaldirektion Landwirtschaft: Streuobstwiesen und Branntweinmonopol

Das deutsche Branntweinmonopol sichere den Klein- und Obstbrennern nicht nur einen wichtigen Absatzweg, sondern sei auch ein entscheidender Beitrag für den Erhalt unserer landschaftsprägenden Streuobstwiesen mit ihrer ökologischen Artenvielfalt, betonte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, MdL, anlässlich des Besuchs des stellvertretenden Generaldirektors (Generaldirektion Landwirtschaft) der EU-Kommission Lars Hoelgaard sowie weiterer Kollegen Anfang März in Baden- Württemberg.
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Das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Zusammenarbeit mit den Ernährungsministerien Baden- Württemberg und Bayern, der Bundesmonopolverwaltung sowie der Union Deutscher Agraralkoholerzeuger und -verarbeiter durchgeführte Programm sah u.a. Besichtigungen von bayerischen Getreide- und Kartoffelbrennereien sowie Abfindungsbrennereien in Baden Württemberg vor. Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verdeutlichen, wurde außerdem für die Besucher aus Brüssel ein Hubschraubererkundungsflug über Streuobstwiesen im Großraum Stuttgart durchgeführt. An den Gesprächen im Rahmen dieses zweitägigen Programms nahmen neben Vertretern des BMELV, des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie der Landesministerien u.a. der Baden-Württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk sowie auch Vertreter der Brennereiwirtschaft teil. Ziel dieser Informationsfahrt war, für die besondere Bedeutung des deutschen Branntweinmonopols Verständnis und Unterstützung zu finden. Jährlich werden bundesweit von den Abfindungsbrennereien rund 75000hl Alkohol vor allem aus Streuobst gebrannt (in Baden-Württemberg sind es laut Ministerium ca. 50000hl). Zwei Drittel davon würden zu einem kostendeckenden Preis über das Branntweinmonopol mit Haushaltsmitteln des Bundes aufgekauft und ein Drittel als Edeldestillate vermarktet. „Wir stören den Wettbewerb der Alkoholhersteller innerhalb der EU nicht. Der Anteil des über das Branntweinmonopol verkauften Alkohols liegt EU-weit bei rund ein Prozent“, betonte Minister Hauk. Die rund 29000 Abfindungsbrennereien in Deutschland (davon 22000 in Baden-Württemberg) würden ohne die Absatzmöglichkeiten über das Branntweinmonopol eine wichtige Vermarktungsschiene und damit die Existenzgrundlage verlieren. Ohne die Möglichkeit, den erzeugten Alkohol wirtschaftlich über das Branntweinmonopol zu verwerten, wären auch viele Streuobstbestände gefährdet. Minister Hauk: „Wir brauchen das deutsche Branntweinmonopol auch über das Jahr 2010 hinaus!“
Red.
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