Informationsfahrt der Generaldirektion Landwirtschaft: Streuobstwiesen und Branntweinmonopol
Das deutsche Branntweinmonopol
sichere den
Klein- und Obstbrennern
nicht nur einen wichtigen
Absatzweg, sondern sei auch
ein entscheidender Beitrag
für den Erhalt unserer landschaftsprägenden
Streuobstwiesen
mit ihrer ökologischen
Artenvielfalt, betonte
der baden-württembergische
Minister für Ernährung und
Ländlichen Raum, Peter
Hauk, MdL, anlässlich des
Besuchs des stellvertretenden
Generaldirektors (Generaldirektion
Landwirtschaft)
der EU-Kommission Lars
Hoelgaard sowie weiterer
Kollegen Anfang März in Baden-
Württemberg.
- Veröffentlicht am
Das vom Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
(BMELV) in Zusammenarbeit
mit den Ernährungsministerien
Baden-
Württemberg und Bayern,
der Bundesmonopolverwaltung
sowie der Union Deutscher
Agraralkoholerzeuger
und -verarbeiter durchgeführte
Programm sah u.a.
Besichtigungen von bayerischen
Getreide- und Kartoffelbrennereien
sowie Abfindungsbrennereien
in Baden
Württemberg vor. Um die
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
zu verdeutlichen,
wurde außerdem für
die Besucher aus Brüssel ein
Hubschraubererkundungsflug
über Streuobstwiesen
im Großraum Stuttgart
durchgeführt.
An den Gesprächen im
Rahmen dieses zweitägigen
Programms nahmen neben
Vertretern des BMELV, des
Bundesministeriums der Finanzen
(BMF) sowie der
Landesministerien u.a. der
Baden-Württembergische
Landwirtschaftsminister Peter
Hauk sowie auch Vertreter
der Brennereiwirtschaft
teil.
Ziel dieser Informationsfahrt
war, für die besondere
Bedeutung des deutschen
Branntweinmonopols Verständnis
und Unterstützung
zu finden. Jährlich werden bundesweit
von den Abfindungsbrennereien
rund 75000hl Alkohol
vor allem aus Streuobst gebrannt
(in Baden-Württemberg
sind es laut Ministerium
ca. 50000hl). Zwei
Drittel davon würden zu einem
kostendeckenden Preis
über das Branntweinmonopol
mit Haushaltsmitteln
des Bundes aufgekauft und
ein Drittel als Edeldestillate
vermarktet.
„Wir stören den Wettbewerb
der Alkoholhersteller
innerhalb der EU nicht. Der
Anteil des über das Branntweinmonopol
verkauften
Alkohols liegt EU-weit bei
rund ein Prozent“, betonte
Minister Hauk. Die rund
29000 Abfindungsbrennereien
in Deutschland (davon
22000 in Baden-Württemberg)
würden ohne die Absatzmöglichkeiten
über das
Branntweinmonopol eine
wichtige Vermarktungsschiene
und damit die Existenzgrundlage
verlieren. Ohne
die Möglichkeit, den erzeugten
Alkohol wirtschaftlich
über das Branntweinmonopol
zu verwerten, wären
auch viele Streuobstbestände
gefährdet.
Minister Hauk: „Wir brauchen
das deutsche Branntweinmonopol
auch über das
Jahr 2010 hinaus!“
Red.
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