Die Rolle von Enzympräparaten
Weniger Methanol in Kernobstmaischen und -destillaten
Methanol gehört in die Stoffgruppe der Alkohole. Natürlicherweise kommt es z. B. als Pektinbestandteil in der Frucht zahlreicher Kernobstsorten vor und dadurch auch in den Maischen aus diesen Früchten. Dort muss angesetzt werden, um eine Anreicherung dieser toxischen Substanz im Destillat zu vermeiden und die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten bzw. die Gehalte weitestmöglich abzusenken.
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In der EU-Spirituosenverordnung 210/2008 sind Höchstgehalte für Methanol in Spirituosen festgelegt, deren Überschreitung dazu führt, dass die betreffenden Produkte nicht mehr verkehrsfähig sind. Im Bereich von Kernobstdestillaten gelten dabei folgende Grenzwerte: -Apfelbrand: 1000 mg/100 ml A -Birnenbrand: 1200 mg/100 ml A -Brand aus Williams oder Quitten: 1350 mg/100 ml A.
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