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Alternativen zum Branntweinmonopol

Wiederverkäufer und Verschlussbrenner

Im Jahr 2010 ist das Branntweinmonopol letztmalig verlängert und der endgültige Abschluss auf den 31. Dezember 2017 festgelegt worden. Die Abfindungsbrenner haben die Übergangszeit gut genutzt und ihre Vermarktungsanstrengungen gesteigert. Doch auch im letzten Jahr seines Bestehens sind Millionen Liter Alkohol ans Monopol abgeliefert worden. Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr - und nun?
Veröffentlicht am
Springob
Das Branntweinmonopol ist Geschichte, das Abfindungsbrennen findet eine Fortsetzung. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Alkoholsteuergesetz, Alkoholsteuerverordnung und die Dienstvorschriften bilden den neuen rechtlichen Rahmen. Damit scheint alles geregelt, doch längst nicht alles ist klar. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich alle Seiten erst einmal in die neuen Regelungen hineinfinden müssen. Der Informationsbedarf ist hoch. Und vor allem eine Frage steht im Raum: Wer nimmt die Mengen an Alkohol auf, die bislang das Monopol angekauft hat?
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