Urteil des Bundesgerichtshof Bier darf nicht als bekömmlich bezeichnet werden
Die Brauerei Härle aus Leutkirch im Allgäu (Kreis Ravensburg) darf ihr Bier nicht als bekömmlich bezeichnen. Das hat diese Woche der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Verbraucherschützer hatten geklagt, dass die Bezeichnung eine gesundheitsbezogene Angabe ist.