Mindestpreis: Verwaltungsvorschrift erlassen
Das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) hat am 26. Oktober 2009 die
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung
des §106 Branntweinmonopolgesetz
(Reinigungsgebühr) erlassen, die nun
auch in der elektronischen Fassung der
VSF am 10.11.2009 (N 482009) veröffentlicht
wurde.
- Veröffentlicht am
Darin wird u.a. geregelt,
dass „die Verrechnung von Reinigungskosten
(auch beim unmittelbaren
Verkauf zwischen z.B. dem Abfindungsbrenner
und dem Aufkäufer) zulässig
ist, sofern der Mindestpreis in Höhe des
Regelsteuersatzes nicht unterschritten
wird“. Außerdem müssen Kauf- und Reinigung
in getrennten Rechtsgeschäften
erfolgen (KB 11/09). Red.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.