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Klarstellung: Zusammengesetzte Begriffe

Es wird weiter „Kirschlikör“, „Williamslikör“ und „Mirabellenlikör“ geben. Darauf hat sich der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) geeinigt.
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In der Sitzung Anfang Oktober 2009 hatte man sich u.a. auch mit der Umsetzung der Leitlinien zu den zusammengesetzten Begriffen gemäß Artikel 10 der VO 110/2008 befasst. Nun dürfen diese Obstliköre weiterhin auf der Basis von Neutralalkohol und Fruchtsaft hergestellt werden. Die ausschließliche Verwendung z.B. von Kirschdestillat in einem „Kirschlikör“ ist also nicht vorgeschrieben.
Red.
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