Klarstellung: Zusammengesetzte Begriffe
Es wird weiter „Kirschlikör“, „Williamslikör“
und „Mirabellenlikör“ geben.
Darauf hat sich der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer
Sachverständiger
der Länder und des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(ALS) geeinigt.
- Veröffentlicht am
In der Sitzung
Anfang Oktober 2009 hatte man sich
u.a. auch mit der Umsetzung der Leitlinien
zu den zusammengesetzten Begriffen
gemäß Artikel 10 der VO 110/2008
befasst. Nun dürfen diese Obstliköre
weiterhin auf der Basis von Neutralalkohol
und Fruchtsaft hergestellt werden.
Die ausschließliche Verwendung z.B.
von Kirschdestillat in einem „Kirschlikör“
ist also nicht vorgeschrieben.
Red.
Red.
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