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Vorschrift der Verpackungsverordnung: Teilnahme am Dualen System

Nach der neuen Verpackungsverordnung muss sich jeder Hersteller und Versender von Verpackungen (Glasflaschen) und Versandverpackungen (Karton) bei einem Dualen System anmelden und die entsprechenden Abgaben entrichten. Bei Gewerbebetrieben wird das beispielsweise über die IHK überprüft, die Vorgehensweise bei anderen Betrieben ist noch nicht bekannt.
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Eine gesetzliche Verpflichtung zu dieser Abgabe besteht jedoch. Der Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V. hat für kleinere Mengen, die dem Aufkommen bei den meisten Mitgliedern entsprechen, mit einer Firma einen günstigen Rahmenvertrag abgeschlossen. Anmeldeformulare sind bei den Geschäftsstellen der einzelnen Landesverbände erhältlich. Man kann sich aber auch selbst an eine der derzeit insgesamt neun behördlich zugelassenen dualen Systeme wenden: Duales System Deutschland GmbH (www.gruener-punkt.de), Landbell AG (www.landbell.de), VfW GmbH (www.vfwgmbh.eu), Redual GmbH & Co. KG (www.redual.de), Belland Vision GmbH (www.belland-dual.de), Eko-Punkt GmbH (www.eko-punkt.de), Veolia Umweltservice Dual GmbH (www.veolia-umweltservice.de), Zentek GmbH & Co. KG (www.zentek.de) und Interseroh Dienstleistungs GmbH (www.interseroh-isd.de).

Red.

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