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OLG zu „Whiskey Cola“: Keine Verdünnung

Die Bezeichnung „Whiskey Cola“ ist nach Ansicht des OLG Frankfurt weiterhin zulässig.
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Im Streit war die Auslegung des Artikels 10 Absatz 2 der VO 110/2008. Nach dieser Vorschrift ist die Verwendung zusammengesetzter Bezeichnungen bei Erzeugnissen verboten, die so stark verdünnt wurden, dass der Mindestalkoholgehalt der in Bezug genommenen Spirituose nicht mehr erreicht wird. Das OLG wies darauf hin, dass es sich zwar um eine zusammengesetzte Bezeichnung handle, die Herstellung eines Mischgetränks jedoch keine Verdünnung darstelle. Vielmehr sei hier von einem üblichen Herstellungsverfahren auszugehen.
BOV
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