OLG zu „Whiskey Cola“: Keine Verdünnung
Die Bezeichnung „Whiskey Cola“ ist
nach Ansicht des OLG Frankfurt
weiterhin zulässig.
- Veröffentlicht am
Im Streit war die
Auslegung des Artikels 10 Absatz 2 der
VO 110/2008. Nach dieser Vorschrift ist
die Verwendung zusammengesetzter
Bezeichnungen bei Erzeugnissen verboten,
die so stark verdünnt wurden, dass
der Mindestalkoholgehalt der in Bezug
genommenen Spirituose nicht mehr erreicht
wird. Das OLG wies darauf hin,
dass es sich zwar um eine zusammengesetzte
Bezeichnung handle, die Herstellung
eines Mischgetränks jedoch keine
Verdünnung darstelle. Vielmehr sei hier
von einem üblichen Herstellungsverfahren
auszugehen.
BOV
BOV
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.