Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Verlängerung des Branntweinmonopols in Kraft getreten - Aigner: Übergangskonzepte entwickeln!

Die „EU-Branntweinmonopol- Verlängerungsverordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 zur Änderung der Verordnung über die einheitliche GMO) wurde am 30. Dezember 2010 im EU-Amtsblatt Nr. L 346, S. 11, veröffentlicht.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Sie ist damit am 31. Dezember 2010 in Kraft und gilt ab 1. Januar 2011. Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien können demnach noch bis Ende 2017 Agraralkohol erzeugen. Landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide- Verschlussbrennereien erhalten noch bis 2013 Produktionsbeihilfen. Im Gegenzug müssen diese ihre Produktionsvolumen aber sukzessive bis 2013 senken. Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Damit endet das seit 1918 bestehende Branntweinmonopol in Deutschland definitiv am 31. Dezember 2017. Ich freue mich, dass ein abruptes Ende des Branntweinmonopols vermieden werden konnte. Die landwirtschaftlich ausgerichtete Brennereiwirtschaft in Deutschland hat nunmehr Planungssicherheit, sich auf das Auslaufen des Branntweinmonopols einzustellen. Die Übergangszeit gilt es jetzt zu nutzen, um gemeinsam nachhaltige Zukunftskonzepte für die Brennereiwirtschaft zu entwickeln“. Ohne die Verlängerung wäre das Branntweinmonopol in Deutschland am 31. Dezember 2010 ausgelaufen. Aigner betonte weiter, dass Deutschland gerne länger am Branntweinmonopol festgehalten hätte. Die dezentrale Agraral'' kohol- Erzeugungsstruktur in Deutschland und die erfolgreiche Verbindung von Ökologie und Ökonomie habe sich bewährt. Dies gelte sowohl für die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien, die Alkohol in einer nach haltigen und ökologischen Kreislaufwirtschaft (Schlempe- Dünger-Kreislauf) erzeugen, als auch für die Klein- und Obstbrennereien. Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität. Derzeit gibt es bundesweit rund 22 000 aktive Kleinund Obstbrennereien sowie rund 670 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide- Verschlussbrennereien, so das Ministerium. Diese Brennereien, die im Rahmen des Branntweinmonopols Alkohol erzeugen, erhalten gegenwärtig eine produktionsbezogene Unterstützung in Höhe von bundesweit jährlich rund 80 Millionen Euro. bme
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren