Verlängerung des Branntweinmonopols in Kraft getreten - Aigner: Übergangskonzepte entwickeln!
Die „EU-Branntweinmonopol-
Verlängerungsverordnung“
(Verordnung
(EU) Nr. 1234/2010 zur Änderung
der Verordnung über
die einheitliche GMO) wurde
am 30. Dezember 2010 im
EU-Amtsblatt Nr. L 346, S. 11,
veröffentlicht.
- Veröffentlicht am
Sie ist damit
am 31. Dezember 2010 in Kraft
und gilt ab 1. Januar 2011.
Klein- und Obstbrennereien
sowie Obstgemeinschaftsbrennereien
können demnach
noch bis Ende 2017 Agraralkohol
erzeugen. Landwirtschaftliche
Kartoffel- und Getreide-
Verschlussbrennereien
erhalten noch bis 2013 Produktionsbeihilfen.
Im Gegenzug
müssen diese ihre Produktionsvolumen
aber sukzessive
bis 2013 senken.
Ilse Aigner, Bundesministerin
für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz:
„Damit endet das
seit 1918 bestehende Branntweinmonopol
in Deutschland
definitiv am 31. Dezember
2017. Ich freue mich,
dass ein abruptes Ende des
Branntweinmonopols vermieden
werden konnte. Die
landwirtschaftlich ausgerichtete
Brennereiwirtschaft in
Deutschland hat nunmehr
Planungssicherheit, sich auf
das Auslaufen des Branntweinmonopols
einzustellen.
Die Übergangszeit gilt es
jetzt zu nutzen, um gemeinsam
nachhaltige Zukunftskonzepte
für die Brennereiwirtschaft
zu entwickeln“.
Ohne die Verlängerung wäre
das Branntweinmonopol in
Deutschland am 31. Dezember
2010 ausgelaufen. Aigner betonte weiter, dass
Deutschland gerne länger
am Branntweinmonopol festgehalten
hätte.
Die dezentrale Agraral''
kohol-
Erzeugungsstruktur in
Deutschland und die erfolgreiche
Verbindung von Ökologie
und Ökonomie habe
sich bewährt. Dies gelte sowohl
für die landwirtschaftlichen
Verschlussbrennereien,
die Alkohol in einer nach haltigen
und ökologischen Kreislaufwirtschaft
(Schlempe-
Dünger-Kreislauf) erzeugen,
als auch für die Klein- und
Obstbrennereien.
Durch die Verarbeitung von
Streuobst zu Alkohol tragen
Klein- und Obstbrennereien
zum Erhalt der ökologisch
wertvollen Streuobstwiesen
bei und leisten damit zugleich
einen wichtigen Beitrag
zur Biodiversität.
Derzeit gibt es bundesweit
rund 22 000 aktive Kleinund
Obstbrennereien sowie
rund 670 landwirtschaftliche
Kartoffel- und Getreide-
Verschlussbrennereien, so das
Ministerium. Diese Brennereien,
die im Rahmen des
Branntweinmonopols Alkohol
erzeugen, erhalten gegenwärtig
eine produktionsbezogene
Unterstützung in
Höhe von bundesweit jährlich
rund 80 Millionen Euro.
bme
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