Handelshemmnis: Keine einheitliche Rechtsanwendung
Wie der europäische Dachverband
der Spirituosenindustrie (CEPS)
berichtet, haben die Leitlinien der EUKommission
bezüglich der Anwendung
der VO (EG) 110/2008 mit den Artikeln 9
und 10 (Regelungen über die Verwendung
von zusammengesetzten Begriffen
bei Spirituosen) zu keiner einheitlichen
Rechtsanwendung in den Mitgliedstaaten
geführt, vielmehr werden sie durch
die zuständigen Behörden unterschiedlich
interpretiert.
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