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Handelshemmnis: Keine einheitliche Rechtsanwendung

Wie der europäische Dachverband der Spirituosenindustrie (CEPS) berichtet, haben die Leitlinien der EUKommission bezüglich der Anwendung der VO (EG) 110/2008 mit den Artikeln 9 und 10 (Regelungen über die Verwendung von zusammengesetzten Begriffen bei Spirituosen) zu keiner einheitlichen Rechtsanwendung in den Mitgliedstaaten geführt, vielmehr werden sie durch die zuständigen Behörden unterschiedlich interpretiert.
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Diese unterschiedlichen Rechtsauslegungen in den Mitgliedstaaten stellen mittlerweile ein Handelshemmnis dar. Die CEPS wird sich daher in dieser Angelegenheit an die EU-Kommission wenden. BOV
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