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Antwort auf Regierungsanfrage liegt vor: Eingeschränkte Förderung möglich

Das Ende des Branntweinmonopols muss nicht das Ende der landwirtschaftlichen Brennereien bedeuten. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung (KB 3/2011).
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„Die Politik kann durch Fördermaßnahmen versuchen, den Brennereien auch nach 2017 eine Chance zu geben,“ sagte die Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion, Cornelia Behm, zu den Antworten. „Allerdings bleibt unklar, inwieweit diese Fördermöglichkeiten vom Umfang her ausreichen, um diese für eine nachhaltige landwirtschaftliche Kreislaufwirtschaft wichtigen Unternehmen zu erhalten. Mindestvoraussetzung ist jedoch, dass Bund und Länder für die möglichen Fördermaßnahmen die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Außerdem müssen die landwirtschaftlichen Brennereien ihre Betriebs- und Vermarktungskonzepte anpassen und wo nötig ihre Anlagen modernisieren,“ ergänzte Behm. Die EU verbietet ab 2013 bzw. 2017 – je nach Art der landwirtschaftlichen Brennerei – Betriebsbeihilfen für die Herstellung und Vermarktung von Agraralkohol. Danach sind Zuschüsse noch über die Investitionsförderung und die Förderung von Erzeugergemeinschaften landwirtschaftlicher Brennereien möglich, wenn auch nur mit Länderbeteiligung. Auch eine verbesserte Vergütung gemäß Erneuerbarem Energien-Gesetz für Strom, der in Blockheizkraftwerken aus Agraralkohol erzeugt wird, ist denkbar. Bund und Länder seien aufgefordert, für die Förderung dieser Erzeugergemeinschaften gemäß Marktstrukturgesetz die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, genauso wie für Investitionsfördermaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), forderte Behm. Eine Erhöhung des Beihilfe- Beitrages für die Pflege und den Erhalt von Streuobstwiesen ist grundsätzlich möglich, wenn die EU für die nächste Förderperiode ab 2014 hierfür die Voraussetzungen schafft. Diese Unterstützung für den Erhalt der Streuobstwiesen und der Obstbrennereien wäre wünschenswert, da die Verarbeitung des qualitativ hochwertigen Streuobstes Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum schafft, so Behm. Zumindest für einige der landwirtschaftlichen Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien könnte die Herstellung und Vermarktung von hochwertigen regionalen Spezialitäten (z. B.Wodka aus Kartoffel- oder Getreidealkohol, Korn, Kornbrand) eine Alternative zur bisherigen Alkoholerzeugung im Rahmen des Monopols sein. Auch Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer, die bereits einen beachtlichen Anteil an Obstalkohol in Form von Spirituosen vermarkten, könnten versuchen, die Selbstvermarktung im Bundesgebiet zu steigern. In beiden Fällen sind jedoch die Wirtschaftsbeteiligten gefordert, sich solche Nischen zu erschließen. B90
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