Antwort auf Regierungsanfrage liegt vor: Eingeschränkte Förderung möglich
Das Ende des Branntweinmonopols
muss nicht
das Ende der landwirtschaftlichen
Brennereien bedeuten.
Das ist das Ergebnis einer
Kleinen Anfrage von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN an die
Bundesregierung (KB 3/2011).
- Veröffentlicht am
„Die Politik kann durch Fördermaßnahmen
versuchen,
den Brennereien auch nach
2017 eine Chance zu geben,“
sagte die Sprecherin für Ländliche
Entwicklung der Bundestagsfraktion,
Cornelia Behm,
zu den Antworten. „Allerdings
bleibt unklar, inwieweit
diese Fördermöglichkeiten
vom Umfang her ausreichen,
um diese für eine
nachhaltige landwirtschaftliche
Kreislaufwirtschaft wichtigen
Unternehmen zu erhalten.
Mindestvoraussetzung
ist jedoch, dass Bund und
Länder für die möglichen Fördermaßnahmen
die rechtlichen
Voraussetzungen schaffen.
Außerdem müssen die
landwirtschaftlichen Brennereien
ihre Betriebs- und Vermarktungskonzepte
anpassen
und wo nötig ihre Anlagen
modernisieren,“ ergänzte
Behm.
Die EU verbietet ab 2013
bzw. 2017 – je nach Art der
landwirtschaftlichen Brennerei
– Betriebsbeihilfen für
die Herstellung und Vermarktung
von Agraralkohol. Danach
sind Zuschüsse noch
über die Investitionsförderung
und die Förderung
von Erzeugergemeinschaften
landwirtschaftlicher Brennereien
möglich, wenn auch
nur mit Länderbeteiligung.
Auch eine verbesserte Vergütung
gemäß Erneuerbarem
Energien-Gesetz für Strom,
der in Blockheizkraftwerken
aus Agraralkohol erzeugt
wird, ist denkbar.
Bund und Länder seien
aufgefordert, für die Förderung
dieser Erzeugergemeinschaften
gemäß Marktstrukturgesetz
die rechtlichen Voraussetzungen
zu schaffen,
genauso wie für Investitionsfördermaßnahmen
über die
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur
und Küstenschutz
(GAK), forderte Behm. Eine Erhöhung des Beihilfe-
Beitrages für die Pflege und
den Erhalt von Streuobstwiesen
ist grundsätzlich möglich,
wenn die EU für die
nächste Förderperiode ab
2014 hierfür die Voraussetzungen
schafft.
Diese Unterstützung für
den Erhalt der Streuobstwiesen
und der Obstbrennereien
wäre wünschenswert,
da die Verarbeitung des qualitativ
hochwertigen Streuobstes
Arbeit und Einkommen
im ländlichen Raum
schafft, so Behm. Zumindest für einige der
landwirtschaftlichen Kartoffel-
und Getreide-Verschlussbrennereien
könnte die Herstellung
und Vermarktung
von hochwertigen regionalen
Spezialitäten (z. B.Wodka
aus Kartoffel- oder Getreidealkohol,
Korn, Kornbrand)
eine Alternative zur bisherigen
Alkoholerzeugung im
Rahmen des Monopols sein.
Auch Obstgemeinschaftsbrennereien,
Abfindungsbrennereien
und Stoffbesitzer, die
bereits einen beachtlichen
Anteil an Obstalkohol in Form
von Spirituosen vermarkten,
könnten versuchen, die Selbstvermarktung
im Bundesgebiet
zu steigern. In beiden
Fällen sind jedoch die Wirtschaftsbeteiligten
gefordert,
sich solche Nischen zu erschließen.
B90
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