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Koalitionsverträge Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: Politische Relevanz der Brennereien

Die Koalitionsverträge für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die zwischen den die künftigen Landesregierungen tragenden Parteien als Regierungsprogramm für die Jahre 2011 bis 2016 ausgehandelt wurden, enthalten jeweils kurze Aussagen zur Zukunft der Brennereien nach dem Wegfall des Branntweinmonopols. Der Koalitionsvertrag der grün-roten Regierungspartner in Baden-Württemberg, der den Titel „Der Wechsel beginnt“ trägt, enthält folgenden Abschnitt zu Streuobstwiesen und Brennereien:
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„Baden-Württemberg verfügt über die größten Streuobstbestände Europas und damit über ein außergewöhnliches ökologisches und kulturelles Erbe. Wir werden im Rahmen eines umfassenden Streuobstkonzeptes auch Forschung, Marketingmaßnahmen und Unterstützung der Aufpreisvermarktung voranbringen. Auf EU-Ebene setzen wir uns für eine Nachfolgeregelung für das auslaufende Branntweinmonopol ein.“ Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierungspartner in Rheinland-Pfalz mit der Überschrift „Den sozialökologischen Wandel gestalten“ heißt es: „Wir fördern die Streuobstwiesen und unterstützen die heimischen Brennereibetriebe bei betrieblichen Anpassungen im Zuge des Auslaufens des Branntweinmonopols.“ Auch wenn Koalitionsverträge rechtlich unverbindliche Absichtsbekundungen darstellen, können folgende Schlussfolgerungen zur Zukunft der Brennereien in Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg gezogen werden: Die Nennung der Brennereien im Abschnitt über Streuobstwiesen bzw. im Zusammenhang mit Streuobstwiesen zeigt, dass in diesen beiden Bundesländern lediglich die Klein- und Obstbrennereien und nicht auch landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien im Fokus des möglichen politischen Handelns auf Landesebene stehen. Die Koalitionspartner erkennen an, dass Klein- und Obstbrennereien eine gesellschaftlich und damit auch politisch relevante Gruppe darstellen. Die baden-württembergischen Koalitionäre scheinen die Hoffnung nicht aufgegeben zu haben, auf EU-Ebene eine für alle Klein- und Obstbrennereien geltende „pauschale“ Nachfolgeregelung für das Monopol durchsetzen zu können, wobei sie offen lassen, wer (EU, Bund, Land) diese finanzieren soll. Angesichts der geltenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen dürfte eine solche umfassende Nachfolgeregelung nicht durchzusetzen sein. Der in Rheinland-Pfalz geplante Weg der betrieblichen Anpassungen der Brennereibetriebe scheint eher der „individuelle“ Weg zu sein, der auf die Umstrukturierung jeder einzelnen Brennerei abzielt. Diese kann in einer erstmaligen oder stärkeren Selbstvermarktung von Edelbränden bestehen oder in einer Aufgabe des Brennereibetriebes, wobei der bisherige Betriebszweig Brennerei durch eine andere das Gesamteinkommen des landwirtschaftlichen Betriebes stützende Tätigkeit ersetzt werden könnte. WA
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