Koalitionsverträge Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: Politische Relevanz der Brennereien
Die Koalitionsverträge für
Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz, die zwischen
den die künftigen Landesregierungen
tragenden Parteien
als Regierungsprogramm für
die Jahre 2011 bis 2016 ausgehandelt
wurden, enthalten
jeweils kurze Aussagen zur
Zukunft der Brennereien nach
dem Wegfall des Branntweinmonopols.
Der Koalitionsvertrag der
grün-roten Regierungspartner
in Baden-Württemberg,
der den Titel „Der Wechsel
beginnt“ trägt, enthält folgenden
Abschnitt zu Streuobstwiesen
und Brennereien:
- Veröffentlicht am
„Baden-Württemberg verfügt
über die größten Streuobstbestände
Europas und
damit über ein außergewöhnliches
ökologisches und kulturelles
Erbe. Wir werden im
Rahmen eines umfassenden
Streuobstkonzeptes auch Forschung,
Marketingmaßnahmen
und Unterstützung der
Aufpreisvermarktung voranbringen.
Auf EU-Ebene setzen
wir uns für eine Nachfolgeregelung
für das auslaufende
Branntweinmonopol
ein.“
Im Koalitionsvertrag der
rot-grünen Regierungspartner
in Rheinland-Pfalz mit
der Überschrift „Den sozialökologischen
Wandel gestalten“
heißt es: „Wir fördern
die Streuobstwiesen und unterstützen
die heimischen
Brennereibetriebe bei betrieblichen
Anpassungen im Zuge
des Auslaufens des Branntweinmonopols.“ Auch wenn Koalitionsverträge
rechtlich unverbindliche
Absichtsbekundungen
darstellen, können folgende
Schlussfolgerungen zur Zukunft
der Brennereien in
Rheinland-Pfalz und Baden-
Württemberg gezogen werden:
Die Nennung der Brennereien
im Abschnitt über
Streuobstwiesen bzw. im Zusammenhang
mit Streuobstwiesen
zeigt, dass in diesen
beiden Bundesländern lediglich
die Klein- und Obstbrennereien
und nicht auch landwirtschaftliche
Kartoffel- und
Getreide-Verschlussbrennereien
im Fokus des möglichen
politischen Handelns
auf Landesebene stehen.
Die Koalitionspartner erkennen
an, dass Klein- und
Obstbrennereien eine gesellschaftlich
und damit auch politisch
relevante Gruppe darstellen.
Die baden-württembergischen
Koalitionäre scheinen
die Hoffnung nicht aufgegeben
zu haben, auf EU-Ebene
eine für alle Klein- und Obstbrennereien
geltende „pauschale“
Nachfolgeregelung
für das Monopol durchsetzen
zu können, wobei sie offen
lassen, wer (EU, Bund,
Land) diese finanzieren soll.
Angesichts der geltenden
rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen dürfte
eine solche umfassende Nachfolgeregelung
nicht durchzusetzen
sein.
Der in Rheinland-Pfalz geplante
Weg der betrieblichen
Anpassungen der Brennereibetriebe
scheint eher der „individuelle“
Weg zu sein, der
auf die Umstrukturierung jeder
einzelnen Brennerei abzielt.
Diese kann in einer
erstmaligen oder stärkeren
Selbstvermarktung von Edelbränden
bestehen oder in
einer Aufgabe des Brennereibetriebes,
wobei der bisherige
Betriebszweig Brennerei
durch eine andere das Gesamteinkommen
des landwirtschaftlichen
Betriebes
stützende Tätigkeit ersetzt
werden könnte. WA
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