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Verbraucher sollen besser informiert werden: Neue EU-Lebensmittel- Kennzeichnung

Am 6. Juli 2011 hat das Europäische Parlament (EP) eine neue, in der EU direkt und einheitlich geltende Lebensmittel-Informationsverordnung beschlossen. Formal muss die Verordnung jetzt noch vom Rat angenommen werden. Die Zustimmung des Rates gilt als sicher. Damit würde die neue Verordnung noch in der zweiten Jahreshälfte 2011 formell in Kraft treten. Zur Anwendung kommen würde sie jedoch erst drei bzw. fünf Jahre nach dem formellen Inkrafttreten, also im Jahre 2014 bzw. 2016.
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Die für Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke geltenden allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften, welche bislang im Wesentlichen die nationale Lebensmittel- Kennzeichnungs-VO enthält, sind künftig in der neuen Lebensmittel-Informations- VO zu finden. Obligatorische Kennzeichnungselemente für Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke bleiben die Angabe des „rechtmäßigen“ Produktnamens (bislang Verkehrsbezeichnung genannt), des Namens und der Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers (Hersteller, Verpacker, Abfüller, Distributeur etc.), des tatsächlichen Alkoholgehaltes in %vol (Toleranz wie bisher + – 0,3 %vol), der Nennfüllmenge, der Allergien oder Unverträglichkeiten auslösenden Zutaten oder technischen Hilfsstoffe und ggf. der mengenmäßigen Angabe von bestimmten Zutaten (QUID) oder des Ursprungslandes. Alle obligatorischen Kennzeichnungselemente müssen künftig grundsätzlich eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm aufweisen. Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mindestens 10 %vol und damit auch Spirituosen bleiben wie bisher von der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums freigestellt. Alle alkoholischen Getränke über 1,2 %vol und damit auch Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke bleiben bis auf weiteres von der Angabe eines Zutatenverzeichnisses und der obligatorischen Nährwertangabe freigestellt. Die EU-Kommission muss jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem formellen Inkrafttreten der neuen Verordnung einen Bericht mit eventuellen Legislativvorschlägen zur Anwendung der Regeln über das Zutatenverzeichnis und die verpflichtende Nährwertangabe für alkoholische Getränke vorlegen. Dabei muss die EU-Kommission insbesondere auf zwei Fragen eingehen: Besteht die Notwendigkeit, künftig zumindest den Energiegehalt (Brennwert) auf dem Etikett aller oder von bestimmten alkoholischen Getränke anzugeben? Besteht die Notwendigkeit, eine spezielle Begriffsbestimmung für „Alkopops“ vorzulegen? Möglicherweise muss die Etikettierung von zumindest bestimmten Spirituosen in einigen Jahren auch das Ursprungsland oder den Herkunftsort enthalten, sofern die EU-Kommission dies in den von ihr zu erstellenden Berichten vorschlagen würde.
WA
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