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EU-Ministerrat: Einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung beschlossen

Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 29. September 2011 der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung zugestimmt. Damit wurde der Kompromiss besiegelt, der im Sommer mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt worden war (siehe KB 8/11). Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen in einer übersichtlichen Tabelle ist künftig verpflichtend.
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Für alle Hersteller gilt: Sämtliche Pflichtangaben müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift gedruckt werden. Bei alkoholhaltigen Getränken ist zunächst eine Prüfung der EU-Kommission abzuwarten, ob auch für alkoholhaltige Getränke ein Zutatenverzeichnis und eine verpflichtende Nährwertdeklaration vorzusehen sind. Dabei wird auch die von Deutschland geforderte Kennzeichnung von Alkopops Berücksichtigung finden. Damit sich alle Seiten – Wirtschaft und Verbraucher – auf die neuen Regelungen einstellen können, kommen diese erst in drei Jahre zur Anwendung; die obligatorische Nährwertkennzeichnung wird laut EU erst nach fünf Jahren verbindlich. (Auf die neue Lebensmittel-Informations- Verordnung wird in der nächsten KB-Ausgabe ausführlicher eingegangen. Red.). BMELV
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