EU-Ministerrat: Einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung beschlossen
Der Ministerrat der Europäischen Union hat am
29. September 2011 der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung
zugestimmt. Damit wurde der Kompromiss
besiegelt, der im Sommer mit dem Europäischen
Parlament ausgehandelt worden war (siehe KB 8/11).
Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen
in einer übersichtlichen Tabelle ist künftig verpflichtend.
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Für alle Hersteller gilt: Sämtliche Pflichtangaben
müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 Millimeter
großer Schrift gedruckt werden.
Bei alkoholhaltigen Getränken ist zunächst eine Prüfung
der EU-Kommission abzuwarten, ob auch für alkoholhaltige
Getränke ein Zutatenverzeichnis und eine verpflichtende
Nährwertdeklaration vorzusehen sind. Dabei
wird auch die von Deutschland geforderte Kennzeichnung
von Alkopops Berücksichtigung finden.
Damit sich alle Seiten – Wirtschaft und Verbraucher –
auf die neuen Regelungen einstellen können, kommen
diese erst in drei Jahre zur Anwendung; die obligatorische
Nährwertkennzeichnung wird laut EU erst nach fünf
Jahren verbindlich. (Auf die neue Lebensmittel-Informations-
Verordnung wird in der nächsten KB-Ausgabe ausführlicher
eingegangen. Red.). BMELV
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