EU-Spirituosenrecht: Änderungsanträge an die Kommission
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- Sanddorn bzw. Sanddornbeeren (hippophae rhamnoides L.)
- Stachelbeeren (Ribes uvacrispa syn. Ribes grossularia)
- Moosbeeren (Vaccinium subgenus Oxycoccus) – sie sind eine Untergattung der Heidelbeeren
- Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea) – sie sind ebenfalls eine Untergattung der Heidelbeeren und
- Zitrusfrüchte (Citrus L.), u.a. Orangen, Mandarinen, Zitronen, Kumquat etc).
Begründet wird dies damit, dass aus diesen Rohstoffen traditionell „Geiste“ hergestellt werden. Ausdrücklich genannt wird Sanddorn, der vor allem in Gebieten an der Ostsee vorkommt und aus dem immer häufiger Sanddorngeist hergestellt wird.
Keine Geiste aus Aprikosen
und Pfirsichen
In diesem Zusammenhang
weist das Ministerium darauf
hin, dass zum Schutz der
Brände die Herstellung von
„Geisten“ weiterhin auf zuckerarme
Früchte beschränkt
werden sollte. Diese Einschränkung
ist auch der
Grund dafür, dass die Erzeugung
von Geisten aus Arikosen
und Pfirsichen unter dem
neuen EU-Recht nicht fortgeführt
wurde.
Lösung für „Blutwurz“
in sicht?
Auch wegen der Einstufung
von „Blutwurz“ in der europäischen
Spirituosen-Verordnung
hat sich das BMELV an
die EU-Kommission gewandt.
„Blutwurz“ ist im Anhang III
der Verordnung 110/2008 unter
den geschützten geographischen
Begriffen als Likör
eingestuft.
Traditionell wird vor allem
im Schwarzwald und in einigen
ostdeutschen Regionen
unter der Bezeichnung „Blutwurz“
eine bittere Spirituose,
ohne Zucker oder nur
mit geringen Mengen davon,
also nicht als Likör, hergestellt.
Das Bundeministerium für
Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz hat
nun den Antrag an die Kommission
gestellt, beide Varianten
von „Blutwurz“ zuzulassen.
D.h. die Bezeichnung
„Blutwurz“ könnte sowohl
für einen Likör als auch für
eine Spirituose, die ohne
oder mit wenig Zucker hergestellt
wurde, verwendet
werden.
Der Zusatz „Likör“ oder
„Spirituose“ müsste allerdings
die Angabe „Blutwurz“
auf dem Etikett ergänzen.
Die EU-Kommission hat
nach Auskunft des BMELV
seine Zustimmung hierzu
bereits signalisiert.
BOV
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