Schweizer Alkoholgesetz: Bundesrat verabschiedet Totalrevision
Der Schweizer Bundesrat
hat am 25. Januar 2012
die Botschaft zur Totalrevision
des Alkoholgesetzes verabschiedet.
Er unterbreitet
den Eidgenössischen Räten
zwei Gesetzesentwürfe: das
Spirituosensteuergesetz und
das Alkoholhandelsgesetz
(siehe dazu KB 10/11).
- Veröffentlicht am
Mit dem Spirituosensteuergesetz
wird der Ethanolund
Spirituosenmarkt liberalisiert:
Die historischen Monopole
werden aufgehoben,
der Staat zieht sich ganz aus
dem Ethanolhandel zurück,
und die Steuersicherung wird
mit neuen, gezielten Kontrollinstrumenten
gewährleistet.
Der Steuersatz bleibt unverändert
bei 29 Franken je Liter
reinen Alkohols.
Mit dem Alkoholhandelsgesetz
werden die Beschränkungen
für Spirituosenwerbung
leicht gelockert, Lifestyle-
Werbung bleibt jedoch
weiterhin untersagt. Im Bereich
Verkauf von alkoholischen
Getränken verstärkt
das Gesetz den Jugendschutz
und führt ein „Nachtregime“
ein (Verbot des Alkoholverkaufs
im Detailhandel und
der Lockvogelangebote beim
Ausschank zwischen 22 und
6 Uhr). Das neue „Nachtregime“
reduziert die Zahl der
Alkohol-Verkaufsstellen und
nimmt die Billigstangebote
von Alkohol in der Nacht
vom Markt.
Ferner hat der Bundesrat
beschlossen, das generelle
Verbot von Lockvogelangeboten
für Spirituosen beizubehalten.
Damit wird eine
bewährte Massnahme des
bisherigen Alkoholgesetzes
mit dem neuen „Nachtregime“
kombiniert.
Neuorganisation
Auch werden die Aufgaben im Alkoholbereich neu aufgeteilt. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) – die älteste Anstalt des Bundes – wird nach der Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse im Zuge der Ethanolmarktliberalisierung in die zentrale Bundesverwaltung integriert. Sie wird in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert und für die Umsetzung der revidierten Alkoholgesetzgebung zuständig sein. Das Finanzdepartement (EFD) wird sich vermehrt auf seine wirtschaftsbezogenen Tätigkeiten konzentrieren. Das Prüflabor der EAV ist seit dem 1. November 2011 Teil des Bundesamtes für Metrologie (METAS). Weiter ist die Übernahme präventionspolitischer Aufgaben wie z.B. die Vergabe von Unterstützungsleistungen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgesehen. Ferner wird auch geprüft, ob die Weiterbildung und Forschung im Bereich Spirituosen in die alleinige Zuständigkeit des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) übergehen sollen. Die EAV behält ihre rechtliche Selbständigkeit bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze bei (weitere Infos unter www.admin.ch).
admin.ch
Neuorganisation
Auch werden die Aufgaben im Alkoholbereich neu aufgeteilt. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) – die älteste Anstalt des Bundes – wird nach der Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse im Zuge der Ethanolmarktliberalisierung in die zentrale Bundesverwaltung integriert. Sie wird in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert und für die Umsetzung der revidierten Alkoholgesetzgebung zuständig sein. Das Finanzdepartement (EFD) wird sich vermehrt auf seine wirtschaftsbezogenen Tätigkeiten konzentrieren. Das Prüflabor der EAV ist seit dem 1. November 2011 Teil des Bundesamtes für Metrologie (METAS). Weiter ist die Übernahme präventionspolitischer Aufgaben wie z.B. die Vergabe von Unterstützungsleistungen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgesehen. Ferner wird auch geprüft, ob die Weiterbildung und Forschung im Bereich Spirituosen in die alleinige Zuständigkeit des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) übergehen sollen. Die EAV behält ihre rechtliche Selbständigkeit bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze bei (weitere Infos unter www.admin.ch).
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