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Schweizer Alkoholgesetz: Bundesrat verabschiedet Totalrevision

Der Schweizer Bundesrat hat am 25. Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Er unterbreitet den Eidgenössischen Räten zwei Gesetzesentwürfe: das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz (siehe dazu KB 10/11).
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Mit dem Spirituosensteuergesetz wird der Ethanolund Spirituosenmarkt liberalisiert: Die historischen Monopole werden aufgehoben, der Staat zieht sich ganz aus dem Ethanolhandel zurück, und die Steuersicherung wird mit neuen, gezielten Kontrollinstrumenten gewährleistet. Der Steuersatz bleibt unverändert bei 29 Franken je Liter reinen Alkohols. Mit dem Alkoholhandelsgesetz werden die Beschränkungen für Spirituosenwerbung leicht gelockert, Lifestyle- Werbung bleibt jedoch weiterhin untersagt. Im Bereich Verkauf von alkoholischen Getränken verstärkt das Gesetz den Jugendschutz und führt ein „Nachtregime“ ein (Verbot des Alkoholverkaufs im Detailhandel und der Lockvogelangebote beim Ausschank zwischen 22 und 6 Uhr). Das neue „Nachtregime“ reduziert die Zahl der Alkohol-Verkaufsstellen und nimmt die Billigstangebote von Alkohol in der Nacht vom Markt. Ferner hat der Bundesrat beschlossen, das generelle Verbot von Lockvogelangeboten für Spirituosen beizubehalten. Damit wird eine bewährte Massnahme des bisherigen Alkoholgesetzes mit dem neuen „Nachtregime“ kombiniert.

Neuorganisation
Auch werden die Aufgaben im Alkoholbereich neu aufgeteilt. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) – die älteste Anstalt des Bundes – wird nach der Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse im Zuge der Ethanolmarktliberalisierung in die zentrale Bundesverwaltung integriert. Sie wird in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert und für die Umsetzung der revidierten Alkoholgesetzgebung zuständig sein. Das Finanzdepartement (EFD) wird sich vermehrt auf seine wirtschaftsbezogenen Tätigkeiten konzentrieren. Das Prüflabor der EAV ist seit dem 1. November 2011 Teil des Bundesamtes für Metrologie (METAS). Weiter ist die Übernahme präventionspolitischer Aufgaben wie z.B. die Vergabe von Unterstützungsleistungen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgesehen. Ferner wird auch geprüft, ob die Weiterbildung und Forschung im Bereich Spirituosen in die alleinige Zuständigkeit des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) übergehen sollen. Die EAV behält ihre rechtliche Selbständigkeit bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze bei (weitere Infos unter www.admin.ch).
admin.ch
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