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Verbraucher-Informationsgesetz: Stichtag 1. September

Am 1. September 2012 sind die Regelungen des neuen, erweiterten Verbraucherinformationsgesetzes in Kraft getreten.
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Was Lebensmittel betrifft, müssen die zuständigen Behörden nun alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße – z.B. gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz – müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Die meisten zuständigen Länderbehörden haben inzwischen angekündigt, die Öffentlichkeit ab dem Stichtag über entsprechende Internetseiten zu informieren.
BMELV
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