Verbraucher-Informationsgesetz: Stichtag 1. September
Am 1. September 2012 sind die Regelungen
des neuen, erweiterten Verbraucherinformationsgesetzes
in Kraft
getreten.
- Veröffentlicht am
Was Lebensmittel betrifft, müssen
die zuständigen Behörden nun alle
Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen
zwingend veröffentlichen.
Auch sonstige Verstöße – z.B. gegen Hygienevorschriften
oder den Täuschungsschutz
– müssen in Zukunft veröffentlicht
werden, wenn ein Bußgeld von
mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
Die meisten zuständigen Länderbehörden
haben inzwischen angekündigt,
die Öffentlichkeit ab dem Stichtag über
entsprechende Internetseiten zu informieren.
BMELV
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