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Abschaffung des Branntweinmonopols: Jetzt ist es endgültig

Nach fast 100jähriger Geschichte endet das deutsche Branntweinmonopol am 31. Dezember 2017 endgültig.
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Das entsprechende Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols ist am 28. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Am 1. Januar 2018 tritt das Alkoholsteuergesetz mit den Anschlussregelungen für die bisher im Branntweinmonopolgesetz enthaltenen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften in Kraft. Zugunsten der Kleinbrenner bleibt das regional bestehende Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen erhalten. Die damit verbundene Vergünstigung kann zudem ab dem 1. Januar 2018 bundesweit genutzt werden.
BF
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