Abschaffung des Branntweinmonopols: Jetzt ist es endgültig
Nach fast 100jähriger Geschichte
endet das deutsche Branntweinmonopol
am 31. Dezember 2017 endgültig.
- Veröffentlicht am
Das entsprechende Gesetz zur Abschaffung
des Branntweinmonopols ist
am 28. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt
verkündet worden. Am 1. Januar 2018
tritt das Alkoholsteuergesetz mit den
Anschlussregelungen für die bisher im
Branntweinmonopolgesetz enthaltenen
branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften
in Kraft. Zugunsten der Kleinbrenner
bleibt das regional bestehende Abfindungs-
und Stoffbesitzerbrennen erhalten.
Die damit verbundene Vergünstigung
kann zudem ab dem 1. Januar 2018
bundesweit genutzt werden.
BF
BF
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